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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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764 Des klugen und Rechts - verständigen Haus -.VatterS

gleichen Holtz zwar was stattlichs undzuwünschendes; entweder selbst/oder dessen Keller-Jung oder Knecht et-aber auch was seltenes sind. was vom Büttner-Handwerck verstehet: Weil sich offt§. z. Aber das EichemHoltz/ welches bey uns gemei- jähe Falle in dem Keller oder beym Auf- und Abladen derner und den nächsten Rang zu dem Faß-Gebrauch / nach-- Weine ereignen können / da ein solcher Handgriff dessendem Kastenbaum/ billich hat / ist täglich zu diesen Wein-- Vermögen gute Dienste zuthun vermag. So darffgarFassern : dann es last zwar etwas Geruch / aber doch so wohl^ unter dem Keller Zeug ein Klöpffel / das Band-starck/und dem Wein so gar schädlich nicht. Zudemeist Messer/das Stopffmesser/ ein grosser Faß-Circul/Höl-,es auch dicht und feste aneinander / und verwehret dem tzerne und eiserne Zwingen/ein Handbeil/Hohlbeil/ Kehl-geistigenWein/der doch alleWinckelund Löchlein in freye Hobel/ Zange / Punten-Bohrer / Zwick--Bohrer / Fug-Lufft zu kommen und zuverrauchen gar zu gerne suchet / banck/ Stopff-Tuch/ Geiß-Fuß/ Zapffen:c.seyn. Dannauszukrichenund auHlmechen. Müstemanaber andere es kan öffcers kommen/ daß man Tauben / schlichten/Höltzer nehmen / so sehe man ja / daß man kein ^zchwam- einrichten / fügen und zusammen setzen/ die Reife binden/menlocherichtes zu Wein-Fässern nehme/ dann der Wein anlegen/ darum treiben/ in den Boden schneiden / anzapf-schlagt dadurch. fen/die Keller/ welche nahe am Wasser liegen/verwahren.

§.4. DieGestalt der Fasser ist unterschiedlich/nachdem Wann der Fluß sich ergiest / und der Keller voll Wasser

stillschweigends eingeführten ^ccvr«j der Nsrionen/ oder lauffen wolte: da muß er wissen auch die Fasser mit Steu-

nach dem Belieben des Wein-Heuns. Zum Exempel / pern zu versichern / zu spannen / und zu böitzen; damit sie

wer sich ein Faß in den grossen Keller / im Keller selbsten/ nicht im Keller herum schwimmen / aneinander hutzen /

machen lassen will / welches wohl nimmermehr an das und das einander selbsten thun / was sonsten feindliche

Tags-Liechr kommen soll / derhatseine karn ^/ in wel- Völcker/wann sie fort müssen und den Wein ihrer Fein-

cherForm ers angeben mag. Die Rheinische ?sser sind de nicht mit weg bringen noch aussauffen können /zuthun

bauchichter/ als die Oesterreichische". Und dicje besser pflegen. Dieses gehörte eigentlich in den Keller/ es mag

zu viüren / als jene. Zu Zeiten I^suce und unsers Hei- aber auch hier/ beym Binden / nicht ausser der Ordnung/

lands wurde so Wasser als Wein in Schlaüchen und le- gelesen werden.

dern Sacken über Land geführt / und zu Haus verwahrt. §. 7. Im übrigen ist wegen Zurichtung des Fasses/

Die Türcken bedienen sich lederner Taschen / und hängen wann der Wein wohl loßirt seyn soll/dieses zu beobachten:'

ihren CÄmeln und Maulthiern lederne grosse Lägelan die Alle Fasser die man in die Weinlese zusenden bedacht ist/ "

Seite. Die Icalianerhabenbreiteund nichtrundeLa- sollenvorher wohlgebunden werden. Dann/weildergeln. Die Romer müssen wohl artiger Fässer sich be-' Wein ein so edles Geschöpfte GOttes / so will er auch

dienet haben/als welche die Wein-Fasser / wie es Her? nicht/ in unedler durchsichtiger Kleidung/im Keller lie-

Xeplerus anführt / über 100. Jahr in Rauch gehangt gen. Zwar nimmt er mit einem höltzernen Röckleinfür

hatten. Derselbe spricht auch seinen Oesterreichern / we, Lieb wie jener Wein-Bruder sang:gen der Fasser-^orm also zu . Es winde lehr v>el

cherheit der Privatpersonen beytragen / und vielen Be- . "' ' ll.eusrer <?cuoer UN0

trügereyen abhelffen / wann das Gesetz die Fasser zu bin-- / tless lN einem AeUer.

den/ welches mit dem dritten Theil der Tauben-lange ei- f hat ein Kölnern <^N /

nen Zircul der höltzernBoden ziehen heist/durch ein öffent- ,, ^ ^

licheSMandat der Obrigkeiten behauptet/und mitemer w,ca^euer.

Geld-Straff oder Verfallung der änderst-geformten Doch muß es ihm knapp anliegen. Wann es nun wohl

Fässer / verwahret würde. Oder es wäre sonsten das gebunden / so nimmt mau warmes Wasser und Asche/al-

auch gut/daß man der Vilir-Ruthen Oeckrund so/daß des Wassers ein Zuberlemvoll in jedes Faß gehe/

rität/wann man ungeheure grosseFasser zu vitirenhat/ und das Faß fest verspünder werde. Woferne diefes ge-

durch Oberkeitllchen Befehl abschaffte: weil man gar zu schehen/so schwancke man das Faß nicht nur nach der Län-

hochdamit betrogen werden kan. ge dapffer herum rollend ; sondern auch wechsel-weiß

§ s. Die gar grosse Fasser werden zwar mit Eisern bald auf den rechten Faß-Boden / bald auf den lincken/

Reifen/die so leicht nicht abspringen/sicher verwahrt; aber aufstellend. Und dieses darum / daß das Faß an allen

nicht aus der Urfach/ welche der Her: von Hochberg aus seinen Winckeln wohl ausgebrühet werde. ^ Am andern

dem Vincent lansra, oder dessen Buch l' Lconomia Tag erst muß man das Faß wieder aufspunden, und ja

riet Lircsäino in Villa, anführt/ daß weder Donner noch wohl Fleiß anwenden/ daß man die Asche gleich Anfangs

Blitz denen / mit eisern Reifen bewaffneten / Fassern scha- mit warmen Wasser rem heraus bringe und auswasche:

den soll. Doch macht man auch lang haltende starcke damit es/aufd,eses/gcmtzlich rein und ersrsschtwerde/so

Mer mit weiten Thürlein in den Boden/da ein massiger kommtman erst rechtnnt frischem Wasser darüber/ und

Jung/mit dem Besen / wann das Faß geleeret worden / versichert sich/ nach dieser Arbeit / mit der man alle Fasser

aus und ein kriechen kan. Man hat dergleichen grosse bedienen muß / daß alles m diesem Stück wohl bereitet

Fässer/ in einer Hof- oder grossen Haushaltung / oder wo sey. Dieses ist so nöthig/ daß auch der Most/ nach einem

M Wem-Vorrath ist, deßwegen gerne / weil das Voll- stinckende Faß/gleich stmckend/und zwar so starck stinckend

wercken echartt / die Furcht des zerspringens bey eisern wird / daß es ihm nimmermehr zu vertreiben ist. Ob wir

Reifen abgethan / und die Verhudlung des Weins ver- nun oben schon ein und ander Mitttel/ die Fässer zu reini-

büt et werden kan. gen angeführt/ so müssen wir doch theils hier wiederho-

jl .6. Im übrigen war es ein Überfluß/wann wir hier len/ theils mehr dabey erinnern/weil die Sache doch nicht

die Büttner anweisen wolten/wie sie das Faß wohl an- gnug eingebleyet werden kan.reiben und mit Reisen wohl zusammen treiben sollen / daß §. 8. Wann sie sonsten / wie erst gedacht / rein aus-

von aussen nichts hinein und von innen nichts heraus drin- gewaschen worden/ so werden sie auch mit Saltz-Wasser/

qen könne. Wann nur verwehrt wird/ daß aussen kein vor bösem Geruch/ verwahret/ und mit gutem Wepranch

ÄZasser von sich selbst hinein treuffle / der Weinschenck geräuchert / so kan der Wein desto länger an seiner Krafft

wird schon seken / wie ers starcker hinein bringe. Indessen dauren. Mit welschem Nuß Laub / das man im Wasser

wird es auch dem Haus-Vatter wenig schaden /wann er siedet/brühet man die Fasser auch aus / und lasst das so

Acht-