Viertes Buch. 759
Wein aber im 6?pr.oderOÄobr.beschiehet: vi6. omnino nung/ ober den/em'geu Schlagen / so die Obrigkeit jedes
i.iiz.4 rlt. z. i<e5p. 62 ver-!. ex czuo intiuuar.n s. Ampts jahrlich zu machen psieger/ aliein mir solchem billi-
Und hindert nichts, wann der Wein miteinander zu Essig chen Tax/daß beedes der Leiher und Schuldner sich dessen
worden / anqemerckec das Vermächtnus dessenohnge- nicht b^schwehren mögen. vicl. cic. police^Ordn.zu
achtet nichts destoweniger begehret werden kan / wofern Franckfurc za. 1577. in verb. w-r jeyen undord-»
des Testierers'Wiriund Meinung vielleicht nicht zu wider nen/zc- lcem VOürtenbergl. L.ands Ordnung to!., zo.
ist. V. i .A. IN t. s>r. K'cie vino i«A. s? !. 8s. vesZ. Sc icieö Und wer aufdiefe Weise den Weingartnern Geld leihet/
e^Zsci^cie/eZ. z. Dieses ist gewiß/wann ein alter Wein derselbige scheinet nicht allein die Frucht/sondern auch die
insonderbe-t vermachet oder auch gelehnet werden / daß Weinberg sechsten sich als ein Unterpfand zuzueignen,
man dafür keinen neuen bezahlen könne/v.1.9.5. t.i. 10 11. Vici L.ündenjpuhr acj provinc. Würtenberg.5'1.
6evinoirg. zclci.j. 2 §. I.ff R.. L.l. z.ff.eocl. 241.n.4. Oöwohlennun dieses 'iVeinlehen vielleichtgestalten dieser nicht für so gut als jener gehalten wird / zu deßwegen nicht zu gestatten / weilen die Rechnung gemei-nem auch in dergleichen Sachen aufdas jenige zu sehen/ niglich wohlfeil / der Wein hingegen Hernachmahls ausge-was unter denen Partheyen verglichen worden/in welcher halten wird/ biß er theuer ist / so wird selbiges jedoch dessenAbsicht dem Glaubiger nicht einmal ein alter vor einen ohngeachtet in dem Hertzogthum Würtenberg deßwegenneuen Wein bezahlet werden kan / wann er sich vielleicht gedulttt / weilen daselbst nicht allein ein grosser Wein-hierdurch künfftig hin einiger Gefahr zu befahren harte, wachs anzutreffen / sondern auch die arme Wintzer oderV. /Ilciac. I. z. r>. 11. ff. cie k. L. D eucler. 20. Weingartner indessen/als sie den Weinberg bauen/Geldrk. zr.ür.K. SeZcruv. Lx,.-zclff. 16 ck.28. Wie aber/ vonnöthen haben ; zugeschweigen daß offcmahlen dasund auf was vor einen Schlag der Werth des Weins/ Wachsthum gantz ungleich ist/über diß auch erstgedachter(wann vielleicht der Wein sechsten nicht mehr zu haben) Wintzer den Wein solang/als er theuer wird/nicht aufhe-zu bezahlen seye / solches kan aus dem berühmten lege vi- ben können. V. I^unclenip. ci. I. toi. 244.num.z.A.ff' clL erlernet werden. /^cicl.Zrruv.cic.Lx. Von dem Weinlcsm ist fernerm der Fürstlichen1^. !^.?7.idiczuLcji-.OL>. ÜVürtenbergl^ Herbst-Ordnung Sir. s.nachfolgendeUnd weilen hier des Wem - Leihens gedacht wor- Verordnung anzutreffen. iLs soll keiner vor/ oder imden/welches geschiehet/wann jemand einem andern so und wührcnden Herbst / so auf 'wein entlehnet / odersovielFaß oder Eymer Wein leihet/ mitdem Beding/ cheilbahrenIlVeingart hat/ keinMuseatcller Tra^daß sr ihm / zu seiner Zeit/eben so viel und eben so guten miner / Gucedel / Veleliner/ noch ander dergleichenWein wiedergebe/davonzu sehen l. ?. ff. cle li.. L. als wol- edele Traube»» zu rapeffen / Beer-odcr andern Wei-len wir allhier noch dieses anfügen / daß das Wein leihen ^«e.n.AMlHÄUß-^ghe.rauch zu fehlen tt?arck zu tra-fonstenauchalfo verstanden werde/wann Geltaufden gen / oder sönsten zu verkaiiffen abzuschneidenMein so noch an den Stocken ist (oder auch auffan- Macht haben / es seye ihnen dann durch die jedesdereffrücht/allermassenwk bey dem andern Buch/ in- Orts gestyce Ampts^eueh / (welches doch ohnesonderheit aber bey dem Cap.so von den Umständen sonderbahre bewegende Ursachen / weilen solches sorrsÄiret die vor dem Kauffzn beobachten/ erwähnet wohl uns am Zehenden als denen senigLN / so ihnenhaben) Zeichen wird / welches aber wegen des darhin- auf Wein geliehen/ zum Nacktheit und Abgang ge-ter steckenden Wuchers / in der Reformirren Police^ reichet/nicht bald geschehen sollen) erlaubt / und einOrdn, cie 2N. 15^8. l^ir von Vcröauffung der Frucht solcher sich zuvor des Zehenden/und anderer G bükraufoem Feld: lr.in derpolicey^Ordn.zu Frankfurt/ wegen mit dem Amptmann vergleichen/bey Straffcic-20.1 f77.r!t. l^. mit nachfolgenden Worten verbot- zeken Gulden. Jedoch wollen wir mit den Ver-teil ist .- Daß alle dergleichen vortheilige Abkäuffer möglichen,so ihrenerwachsinenWeinselbsten legen/oderAusleihcr die Haupte Summa verlohren / und hicrinnenjo fern clilpentiren / daßstezurapeflen / 0-darzu von ocr Obngkeit / ob auch gleich der arme ger anderer ihrer ZTlotkdurffe dergleichen TraubenZUlami nicht kiagee/ exoMir, (Amtshaiber)nach ohne Überfluß / aus chremeigcnen und nicht cheil--Gestalc und Gelegenheit der St»chen/an Ehren und bahrn Weingarten / wohl herausschneiden undGut gestrafft werden sollen. Lon5enrir. Fürstlich keim tragen mögen/fedoch / dafifdlches mit Urtund^Vürr^nbcrziL L-ands-Ordn. iol. 129. Aedoch aber/ beschehe / und in gleicher Gütte der Achend darvonisi nicht verbotten aufden Wein zu leihe»/ nach der Rech- erstattet werde.
Das X^tX. Capitel.
Vom Decken des Wein-Holtzes.
wand: Wann man das Holtz so zärtlich gewöhne / sowerd' es auch von denen geringsten Frösten / die im Früh-ling bißweilen nachzukommen pflegen / als weich ergriffenund zu Schanden gerichtet; da hingegen/wann man esnicht so niedlich bandthieret/es dergestalt mmöfftern er-starcke daß es manchen guten Puffauszust-chen vermöge.Es lautet specios, und man hat es zum öfftern erfahren/daß es also angegangen: wann man aber zehlsn sollte/wieofft und wieviel der besten / sonsten auch dauerhafftesten/Stöcke zu Grund gegangen / wann sie den Winter ohneDecke geblieben / so wird man der M'inung / die wir fühsren / und bald erzehlen wollen / lieber beyfallen. Es ermah-net mich fast an die Historie jenes Polnischen Edelmanns/
Innhalt:
§> 1. Ob es nöthig die Elöckezu decken? Hier wird es bejaket^dakeszum wenigsten am sichesiern sey. §. 2. DieZcit §> ;.Dic?!rtder Deckung samrctlichcnAnmcrckungen deslr^cn.
Ach denen erst von uns erzehlten Arbeiten/^ und sonderlich / wann man die Pfale gezo-gen / zusammen getragen und zu HaussengeMchtet hat/so decket man im Niedri-gen vor der Dung / soviel möglich / auf-daß es den Winter über nicht erfriere/wiewohl nicht an allen Orten -. Dann etliche lassen dasNebholtz den gantzen Winter durch / auch dem gröstenUngestümm der Witterungen/offen / umer diesem Für-