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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
Entstehung
Seite
670
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6/O

Des klugen und Rechts - verständigen Haus-Vatters

künfftig hin handeln/ zuerst aber die Blätter-Gewächsfürstellig machen wollen.

ReW-Anmerckungen.

si!/ Er-bißen und alle andereZwiebel- Gewächs. Hinwie- Lsrp/ov.in prax. Lrim. p. qv./s. n. 80. Le leczq. ausde: u..i stehen gern in freyer Sonnen / Melonen / Saff- dieser Ursach solches widerspricht/ weilen ein solcher Kran;ran / Kürbis / Citronen und dergleichen : Hingegen ein Kennzeichen eines unbefleckten Leibes / nicht aber deswachsen im Schatten besser / Rosmarin und Majoran; Gemüths wäre; Nun aber könne von einer solchen Per-Feuchte Platze lieben gern Sauerampfer / Löffel und son nicht gesaget werden / daß sie mehr unbefleckten LeibesPfeffer-Kraut. Und endlich wachset gern in steinichten seye: sonsten daraus folgen müste/ daß auch die WeiberGrund Fenchel und Pimpinell. Von welchen allen wir undWittwen bey ihrer Wieder- Verheyrathung sich die-- ^ ^ Kranzes bedienen können : welchem die Lloll. des

Sachs Ä.and^echrs üb. z.arr. 1. n 2. Beyfall zuge-ben scheinet / in verk. Darum mercke erstlich vonReu>chheit / daß sie zrve^erle^ »st / nemlich/ eine desÄ.eibs / die andere aber des Gemüths. Seines L.eibs^ci Xli. §. 2. verd. Kräuter zu Kränzen Keuschheit tan em Mensch durch Gewalt verlies,und ^ttäu^en de!)r^)eN« ken/ aber dke Keuschheit des Gemütes oder der See^

)Us denen Krautern werden nicht weniger als aus durch Nochzüchtiger Gewalt verlohren/ dann sie

denen Blumen Kränz und Straußen gebunden/ eine Tugend der Seelen ist: :c. Qbwolen ferner der

welche vor ein Kennzeichen der Jungferfchafft zu Schöpfen-Stuhl zu Leipzig nach dieser Meinung gespro-

halten / LsrpT. er. Lrim. p. 2. <zv. /s. n. 8 s. weßwegen chen. Lsrp?. c. l. n. 8 z. 8c 84. So lassen wir doch dahin

nicht uneben hier gefraget wird: Ob eine solche Person/ gestellet seyn/ob nicht des pseilii Meinung (wann zuma-

rvelche von jemanden genorkzächriget/ und also mit len die genothzüchtigte nicht schwanger / vw.klsrtk. Lre-

Gewalt ihrer Iungferschaffc berauber worden- of- pbzn.lgci srt. i19. orcl .crim. in ün.) dieser des Lsrpzxovii

fenbahrlich mit dem Rranz als eine Braut in die vorzuziehen/in vernünfftigerErwegnng/daß gleichwolen

Kirche gehen därffe ^ Welche Frag von vielen Rechts- das nicht tragen des Kranzes eine Strasse seye, welche

Lehrern aus dieser Ursach bejahet wird / weilen eine solche aber eine solche mit Gewalt genothzüchtige Person nicht

genothzüchtigte Person durch die ihr zugefügte Gewalt- verdienet / auch deswegen an ihren Ehren nicht amührig

that / ihre Keuschheit und Jungferfchafft mir nichten ver, worden ist / v. I. i z. §.7.8! i.20. L. »61.. )ul. äesäulr.

lohren hat / angesehen diefelbige vielmehr im Gemüth als daß aber die Weiber und Wittfrauen bey ihrer ander-

im Leibe bestehet / gleichwie .^uguttinus redet cle Livir. weitiger Vereheligung keine Kranze tragen / geschiehet

l)ei,Iib. i.c. 18-»^. c. icsne z. c.6e puc!iciris .6. c. Z2. daher/weilen sie sich desselben gleichsam sreywillig entqe-

qv. s. und ^mbroiius in csn. revera. 2. cl.c .22. <zv. 5. ben/welches aber von einer solchen Person / die mit Ge-

welchem zu Folge dannkranckscus pteii in conttl. 147. walt genothzüchtiget worden / nichtgefaget werden kan.

als» gesprochen : Diesem nachhalte ich dafür/ daß die vi'6. öerlick c. I. öe »opp. scl /. 4. cje juci. /n ii/i.

Magd/so von denen beedenVuben mit Gewalt ins Die Straff der Nothzucht aber / wann diefelbige voll-

Rorn gerucket / genothznchtiget und beraubet ist/ bracht/(vl6.Lzk-p^.^pr. kor. p .4. c. ?c> clet.z.4.8>! ?.)

nicht weniger/dann ob solches nicht geschehen / in ist der Tod / davon zusehen /l-1. §.2. tf. ex^orcj.

jungfräulichem Gchmuc?/und Mlt demRranzof« Lrim. P.H.O. »rr. td'que Lriminsl. Sachs,

fenbarlich gehen / und nicht / als eine geschwächte L.and«R> srr. 40. l.. ?. Sc Lonk. kleH. Zax. p. 4^

Dirne oder Hure mit dem Schleyer gedecket werden z 0. ibique. Lsrp-. irem Chur^Va^r. ^lsleks - Ordn,

möge. Onlenr. Xiatck. 8tepk. s6 Ur3. drim. srr. l l 9. I'ir, l I. srt. 6.

Lc Lerlick. p. 5. concl. 41. n. 67. Und obwohlen.

Daö Xlll. Kapitel.

Vom Salat insgemein: insonderheit aber vom LattiA/ Hauptlein-

und Acker-Salat: item vom Endivi.

Innhalt.

tz .i. Nuj «n des Salats. §.2. Eintheilung desselben/insonder«heitaber vondem Lattich/wann und wie dcrselbtge zu säen/und zu warten; Item zu was man ihn brauche, h. z. VomHauptlein Salat / dessen Zeit und Art zu säen / und zu verse-hen / desgleichen auch vom Acker-Salat, h. 4. Und endlichvom Endivien/wann derselbige zu säen/und wie er zu war.tenseye.

§. 1.

.Nter solche Blatter - Gewächse nun zehlenwir billig erstlich den Salat/ als welcherimFrühling fast vor allen andern den er-sten Genuß gibt / und jederzeit / er maggroß »der klein / vollkommen oder unvoll-kommen/ allein oder gemenget feyn / faständerst nichts/als ein Blat/und gar dienlich ist / wanner mit Oel / Essig und etwas Gewürtz ein- oder angema-chet ist / die übermaßige Hitze des Magens / bey auszeh-renden und heissm Sommer-Tägen zu mildern / oder die

-Lust und einen bequemen Schlaff zu befördern, elsu-rus mag nun so spöttisch auf diese Speise seyn / als er will/da ers rerrekrem ccenam ime isnguine , eine Kuh- UNSOchsen-Mahlzeit nennet ohne Blutvergiessen / so ist esdoch eine Nahrung / die auch zur Lust zu suchen / und derGesundheit/ bey denen Gallsüchtigen und Säuglingen/denen er die Milch erhalt/bequem/ nicht nur im Sommerund Frühling/ da man sie häufig haben kan; sondern auchim Winter / was den Brunnkreß / Pimpinellen und dieWegwarten anlanget/ ist. Der spöttische locus, in ?l»u-ri pleuclolo. z. lc. 2.22. öec- Heisset so:

Loyui concliea praTa in psrinis proferunc,

Loves qui convivss taciunr, ksrbas^ue oZZeruntLss kerbss kerbis »Ins porro conäiunr.

Die Thoren würtzen uns / in Schüsseln ganze Wiesen/

Und setzen uns als Gast gleich ihren Ochsen hin.Si< krautern jedes Kraut / und lassen Oel dran fliesten.Ach / daß ich so ein Ochs und so ein Gast mir bin

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