Anderes Buch. s!S
6. Schift von Ausräumung/und Aufbauung der Prive, zu/aUfzween völlige rverckjchuh dick / macbettzu
ten also verordnet zu finden. Profeyen oder heimliche lassen/schuldigseyn / derUnreinigkeir/toermeldtea
Gemach /so von alters jemand hergebracht und ge- Brunnen daher zustehen möchte/ vorzukommen. :c.
brauchet hat/ die mag er nochmals also behalten: Und endlich ist in der ketorm. der Stadt Nürnberger,
doch/va sich hernach zutrüge/daß dieselben gefüllet 26.1.. 1 z. hiervon nachfolgende Vorsehung gethan vvor,
würden / aus - oder durchschlügen / also /daß dem den : iLs soll ein jeder sein privet drey Seadtschud
Nachbarn hierdurch in seinem Gemach oderReller hoch von stinem Nachbarn hindan stellen ; un so
Unlust und Schaden zustünde; So soll derjenige so es an eincrHöhc wäre/ in die Unsauberkeic herab sin,
dasprofeyallein braucht schuldig seyn/ dasselbauf «Len und den Untern beschädigen würde/ lost>ltd-,ft
ftinettRosten / ohn zuthu»» seines Nachbarn/räu-- selb nach der verordneten Bauherm «Lrkantnust
^en und fegen/auch also verfthenzu lassen/daß kein weiter hindan geruckt und gemacht werden / bey
Schad noch Unlust des Nachbarn Behausung da- Poen fünff Gulden eines jeden Tags seines Unge,
her zustehen möge : daabereiner in seiner Schau- ho rsä ms zu bezahlen. Aber so von Privecen / die
siittg ein profey von neuen graben und machen lasi von Alters hergebracht und gemacht worden/
sin wolte / zu seines Nachbarn Behausung zu; So dem Nachbarn Schade geschehe / die sollen nach
soll ar darmit auf drey völliger VOerckschuh unten Rath und Erkanenuß der verordneten Bauherm/
im Grund / deßgleichen mit der Röhr zurück hinter mit gnugsämer Verschung verwahret / und den,
sich zu weichen. Auch / da der Nachbar nechstan Nachbarn ohne Nachtheil und Schaden erhalten
seiner VOakd einen Brunnen stehen hätt / alsdann werden,soll er die LNauer des profeys/demftlben Nachbarn
Das XX. Capittl,
Bon den Eröffnungen.
rerer Versicherung ein kleiner innerer Aoyen über dieEröffnunggeführerundaufdie Pfosten ausgesetzet / umauch diegeringere Beschwerung zu erleichtern. Die ZAo«generösfnungen sollen einen Schwlbogen haben /welcher nicht breiter als aus dem vierdten/ und nichtschmäler als aus dem sechsten Theile des Halbmessers derEröffnung seine Breite habe. Beede werden mit dazubereiteten gleichförmigen siegeln, wie sie oben beschrie-ben worden/oder mir dergleichen sichzusplyenoenSre»?nen verfertiget. Es werden auch wol Ziegel nasser zusolcher Form abgeschliffen. Die ducken oder der Raumunter soicken Bögen können entweder mit Ziegeln odermit T »Weinen/wo man sie viel hat/ ausgefüllet werden.
§.2.. Die Umerschwelle muß auswerte allzeitgargelinde und fast unvermerckt sich abneigen / daniit dasRegenwasser davon abflieffe. Benebens stehet es frey/aufNiederiandischc Man/er derDauerbafftigkeit ha!berm dte.senstereknci/crn Arcuy zustellen / oder solches/des Liechrs zu schonen/auszulassen. Das Gesimse mußgantz aus einem einigen Stücke gehauen werden / auch sodick in die Mauer hineinreichen/als seinegantze Anwach-sung betraget / damitdas eingemauerte Theil des Stei-nes dem herausstehenden das Gewicht halte. Die Be-schläge und Angel werden aus auten Eysen bereitet.Übrigens so haben die Bogeneröffnungen eine Dop^petrhür. Also auch die v,ereckigte /dafern sie groß sind.Die kleinere aber lassen sich mit einem Blat vergnügen.Den Haubtfenstern gibt man vier Flügel und sovielS.äden. Die Halbfenster bekommen nur zween von in-nen / daH man sie inwendig auf - und zuschliessen und ver-riegeln möge können. Jedoch stehets jedem frey / werFensterläden von mehr Blättern die man über einawder schlagt / will machen lassen. Wo die Fenster garbreit/ undinansihentlichen Gebäuen /wil! sichsmktauswendigen L.äden gar nicht thun lassen/massen sie desGebaues Aussehen und Zierden guten theils verstellen/und mit Auf-und Zuthun nichtwenig zu schaffen machen.Aber in geringern / gemeinen bürgerlichen Gebäuden/da man mehr auf Starcke / Verwahr-und Nahrung sie-het / (so zumal bey dieserschmalen Zeitwol nöthig) aliaufscheinbare Zierde / item wo die Fenster über 4. gegenEe A /.Schuh
Innhalt.
§.i.D»s Maß der Breiten der Pfosten und der Hähe der Hber-scbwclle; item der Dicke ' des Gesim!'e6 drüber. Von Ne«benPsosten. Von Boqenfährungen über die Eröffnungen;von ihrer Materi zum theil. 2 Warum ie llntersctiwel-len unvermerckt abschüssig «eyn sollen. Von eisernen Kreu>tzen in Fenstern. Der Gesimse Beschaffenheit. Von Be-schlägen und Angeln. Von Flügelnund Laden der Tbmenund Fenster.
§. 1.
On dem Stand der Eröffnungen ist oben?. i.l.Ä.c. io.§. i.2.z.Von ihrem Wol-stand oder Figuren aber c. i s. von ihrerWeite aber in einem sondern Absehen c.17.§.5.Meldung geckan. Hier ist etwasvon ihrer Dauer zu handlen. Das kNaß der Breitenderpfostenund der Höhe der Oberschwelle verhältsich also. Man misset die Breite des Raums zwischenbeeden Pfosten/ und nimmt davon den sechsten/ oder sie-benden samt einem halben / oder den neundten Theil zurBreite des Pfostens und zur Höhe der Oberschwelle.Dann so breit die Pfosten/so hoch ist auch die Oberschwel-k/daß ihre Stirnen ein gleichesAnsehen haben. Ihre Di-cke kan der Breite gleich oder etwas drüber seyn.Das Ge-<simß darauf hat in seiner Höhe noch zweymal so viel alsdie Breite der Pfosten. Es werden auch wol nechst be-sagten Pfosten andere Nebenpfosten senckrecht aufge-stellet/welche so weit heraus stehen sollen / als die gantzeAmvachsung der Oberschwelle/ damit die Eckzierden undSeitenrollen auch gegen der Eröffnung mögen gantz gese-hen und die unterste Schnecken nicht zum Theil verstecketwerden. Der Gefahr aber/daß die Oberschwelle mit derZeit brechen und das daraus stehende Gemäuer sich sen--cken und trennen dröffte (wie öffters geschehen) vorzu-kommen / müssen nöthwendig über allen und jeden Er^Öffnungen zu beeden Seiten der Pfosten und noch in-nerhalb der Mauer gewölbte Bögen geführet werden.Sie müssen auf der Mauer selbst ( wie gesagt) ihren An-und Aussatz haben / daß die gantze Oberschwelle von derLast der darüber stehenden Mauer befreyet seye. An gargrossen und schweren Bebauen und bey grossen Eroffnun-gen/und wo die Mauren fast dicke sind/ wird zu noch meh-