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1 (1876)
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Aqua.

Beträgt der Verdampfungsrückstand mehr denn 0,5 Grm. im Liter, dannwird eine quantitative Analyse aller Bestandteile desselben oder speciell eineBestimmung der Kalkerde und des Kalksulfats erforderlich sein. Hierzu gehörtein reichliches Material, mindestens der Verdampfungsrückstand von 5 Literndes Wassers.

I. Der vornehmlichste Zweck der Trinkwasseranalyse ist die quantitativeBestimmung der organischen Substanz, welche von sehr verschiedenerZusammensetzung und Beschaffenheit sein kann. Aus praktischen Gründenlegt man dieser Bestimmung nur einen solchen Maassstab an, dass sie fürmehrere Trinkwässer relativ eine richtige und genaue ist, wenngleich sie fürdas einzelne Trinkwasser genügend scharfer Grenzen ermangelt. Kleine SpurenAmmon, Nitrate und Nitrite, welche selten fehlen, heben die Eigenschafteines Wassers als Trinkwasser nicht auf.

Die organische Substanz kann umfassen: Extract aus Faecalmassen, Vieh-dünger, Harn, Moorerde, überhaupt Abflusswasser von Gossen und Rinnsteinen,verwesenden und faulenden Vegetabilien und animalischen Stoffen. Producteder Fäulniss und Verwesung sind Ammon und Salpetrigsäure, welche beideauch den organischen Substanzen zugezählt und mit diesen zusammen bestimmtwerden müssen. Damit ist keineswegs ihre specielle Bestimmung ausgeschlos-sen. Auch die Salpetersäure ist wie die Salpetrigsäure ein Verwesungsproductorganischer Substanz (im Contact mit alkalischen Basen) und sie muss eben-falls als organische Substanz bestimmt werden.

Als bequemstes Reagens zur Bestimmung der organischen Ge-sammtsubstanz im Wasser verdient das Kalihypermanganat den Vor-zug. Durch Experiment hat sich (nach Wood ) herausgestellt, dass 1 Th.Kalihypermanganat durchschnittlich 5 Th. organische Substanz (inclusive Ammonund Salpetrigsäure) zu zersetzen, resp. zu oxydiren vermag und dieses Verhält-niss von 1 : 5 wird als Norm bei Bestimmung der Gesammtmenge der Sub-stanz organischen Ursprunges für Trinkwasser angenommen.

Da die organischen Stoffe nicht sämmtlich sofort von der Uebermangan-säure* zersetzt werden, der eine Stoff eine kurze, der andere eine lange Zeitder Einwirkung der Uebermangansäure erfordert, um eine Zersetzung zu er-fahren, so ist es zweckmässig einen bestimmten Zeitraum der Einwirkung desKalihypermanganats für alle Fälle der gewöhnlichen Prüfung eines Wassersfestzusetzen und diesen Zeitraum auf 10 Stunden zu normiren. Diejenigenorganischen Stoffe, welche in dieser Zeit keine Zersetzung erfahren, sind auchnicht geeignet, Träger der Fäulniss und Gährung zu sein.

Dass auch Schwefelwasserstoff, Eisenoxydul und andere ähnliche Substan-zen die Sicherheit der Resultate bei Anwendung von Kalihypermanganatstören, ist hier ein gleichgültiger Einwurf, denn ein Wasser, welches Schwe-felwasserstoff oder mehr als unwägbare Spuren Eisenoxydul enthält, hört über-haupt auf Trinkwasser zu sein.

Wenn die organische Substanz in einem Wasser 0,005 Proc. übersteigt,kann natürlich, wenn es gefordert wird, eine specielle quantitative Bestimmungdes Ammons, der Salpetrigsäure und Salpetersäure zur Ausführung kommen.

Bereitung der Kalihypermanganatlösung zur Bestimmungder organischen Substanz im Trinkwasser. Man verdünnt zunächst 10 CC.Normal- Oxalsäure -Lösung bis auf 1 Liter, stellt also eine '/ioo~ Normal -Oxalsäuredar. Andererseits macht man aus Grm. Kalihypermanganat mit sehr reinemdestillirtem Wasser 1,1 Liter Lösung, lässt absetzen und stellt das Decanthatauf den Titre der '/ 100 - Normal - Oxalsäure, indem man 20 CC. dieser letzterennach Zusatz einiger CC. verdünnter Schwefelsäure bis auf 60 bis 70° C.