Vorwort.
Dem vorliegenden Werke ist der Titel „Handbuch der pharmaceu-tischen Praxis" gegeben worden, weil es sowohl das Material umfassensoll, um welches es sich in der practischen Ausübung der Pharmaciewesentlich handelt, als auch möglichst alles das erwähnt und berührt,was speciell der Pharmacie nicht angehört, aber häufig das Wissen unddie Thätigkeit des Pharmaceuten in Anspruch nimmt.
Der allerwichtigste Theil der pharmaceutischen Praxis umfasst dasBestimmen, Erkennen und Prüfen der Arzneiwaaren. Was nach dieserRichtung hin von den Pharmakopoen gegeben ist, bewegt sich immernur in bescheidenen Grenzen, insofern es sich nur um die Arzneistoffehandelt, welche zur Zeit der Bearbeitung einer Pharmakopoe wirklichvon den Aerzten angewendet werden. Es giebt nun aber noch eine fastdoppelt so grosse Anzahl Arzneisubstanzen, welche tlieils obsolet gewor-den sind, aber doch noch vom Publikum als nützliche Arzneistoffe be-trachtet werden, tlieils Eingang in den Arzneischatz, aber nur einegeringe oder seltene Beachtung der Aerzte gefunden haben. Diese Arznei-stoffe sollen nichtsdestoweniger von dem Pharmaceuten gekannt, beurtheiltund geprüft werden. Auch nach dieser Seite hin bietet das Handbuchder pharmaceutischen Praxis das Nöthigste. Völlig obsolete, weder inder Volksmedizin noch von Aerzten gebrauchte Arzneistoffe sind garnicht erwähnt, da sie nur nutzlos das Volumen des Werkes vermehrthätten.
Sollte das oben Angedeutete auf einige Vollständigkeit Anspruchmachen, so war es in keiner Weise zu umgehen, dem Handbuch gleich-zeitig, wenn auch im beschränkten Maasse, den Charakter eines Lehr-buches zu geben und es mit geeigneten bildlichen Darstellungen vonApparaten und Droguen auszustatten.
Die Arzneistoffe, welche fabrikmässig dargestellt werden, sind nurnach ihren Eigenschaften, der Prüfung und Anwendung aufgeführt.Dagegen ist allen den Arzneistoffen, welche häufig oder selten impharmaceutischen Laboratorium zur Darstellung gelangen, die beste oderübliche Bereitungsweise beigegeben.
Anwendung und Gebrauch der Arzneistoffe sind im Allgemeinenkurz behandelt und zwar soweit, als ein Pharmaceut davon wissen muss,theils um über den medicinischen Werth ein Urtheil zu gewinnen, theilsum dem Publikum mit Belehrung Uber den Gebrauch und die Gaben-grösse eines Arzneimittels dienen zu können. Bei den starkwirkendenoder giftigen Arzneistoffen fehlt nirgends die Angabe der grösstenEinzeln- und auch der grössten Tagesgabe, deren wissentliche Ueber-schreitung der Arzt auf dem Eecepte durch ein ! anzudeuten hat.