FELDMÜTZEN — FENESTRA OVALIS 133
eiuigermassen in Betracht gezogen werden muss, und dass, besonders inden Aufnahmelazarethen, wo oft keine Stunde oder doch kein Tag vergeht,ohne dass Kranke oder Verwundete ankommen, ausser den gewöhnlichenBesuch- und Verbindestunden man jederzeit zu ärztlicher Hülfeleistung fürdieselben bereit sei. — Auch muss den Feldlazarethen eine, nach Beschaf-fenheit der Umstände schwächere oder stärkere militairische Bedeckung ge-geben werden, um sie gegen streifende Parteien des Feindes, gegen Plün-derungen und kriegerische Gewaltthätigkeiten möglichst zu schützen; eineNotwendigkeit, die so lange erheischt wird, als die Menschlichkeit nochnicht zu der Höhe gestiegen ist, dass die Lazarethe unter den kriegführen-den Mächten als neutral angesehen werden, und man es nicht fassen will,dass e3 keine Heldentugend, sondern Barbarei sei, sich an kranken undwehrlosen Feinden und au Personen zu vergreifen, welchen der Beruf ob-liegt, diesen Unglücklichen ihre Qualen zu lindern und ihnen zu ihrer ver-lornen Gesundheit zu helfen. Die StandJa zareth e bekommen ihr eignesPersonal, welches für jede Armeedivision schon beim Ausinarsche bestimmtwird. Es marschirt mit seiner Division und dient bis dahin, dass die Ein-richtung der stehenden Lazarethe nothwendig wird, bei den beweglichenLazarethen. Dagegen bleibt die Ernennung des Personals für die beweg-lichen, besonders für die A ufn ahm ela za re t h e, bis zur Zeit ihrerEtablirung ausgesetzt, und wird sodann, wenn es erforderlich ist, grössten-theils aus dem Personal der Linie genommen. Sollte ein Mangel au solchenIndividuen eintreten, so muss diesem durch andere, auf Kriegsdauer ange-nommene, sich dazu qualificirende Männer abgeholfen werden. Au derSpitze der beweglichen Armee-Divisions-Lazarethe steht ein Division» - Ge-neral-Stabsarzt, der die obere Leitung sowol des Linien-Medicinaldieustes,als auch der Ambulancen und Aufnahmelazarethe der Division zu führenhat; ferner ein Lazareth-Obercommissair, dem das Administrative, und eiuHauptmann, dem das Policeiliche anvertraut wird. Die Armee-Divisions-St.audlazarethe und deren Filiale dagegen werden von einem eignen dirigi-renden Feldlazaretharzte, einem LaKareth-Obercommissair und einem Laza-rethcommandanten unter der Oberaufsicht der Medicinalcommission ihrer Di-vision verwaltet. Die Pflichten und besondern Verrichtungen, welche einjedes bei dem Feldmedicinalwesen und den Feldlazarethen angestellte Indi-viduum zu beobachten und auszuführen hat, werden ihnen von der oberstenMilitair - Medicinalbehörde zur genauen Befolgung durch Instructionen undReglements bekannt gemacht. Die erste Sorge bei der Ankunft der Kran-ken muss alsdann die sein, sie vorschriftsmässig zu reinigen, mit reinerWäsche zu versehen, ihnen so schnell als möglich ihr Lager zu bereitenund sie mit solchen Speisen und Getränken zu erquicken, die der Arzt fürzuträglich hält. Was aber die Verwundeten anbetrifft, so muss bei die-sen das Formelle dem Wesentlichen nachstehen, und es müssen vor Allemsogleich bei ihrer Ankunft zuerst und ungesäumt ihre Wunden untersucht,die Verbände nachgesehen und ihnen die nothwendigste Hülfe geleistet wer-den. Nur diejenigen Kleidungsstücke, welche der Kranke oder Verwundetenach seinem Zustande bedarf, dürfen ihm gelassen werden; alle übrigenaber, mit Einschluss seiner Privatsachen, werden ihm bei seinem Eintrittin das Lazareth abgenommen, und damit i>t, wie überhaupt mit Allem,ebenso zu verfahren, wie bereits in dem Capitel über die Aufnahme derKranken in die Garnisonslaaaretbe gesagt worden ist. S. Aufnahme-hospitäler. (Vergl. auch Jotephi't Grundriss der Militairstaatsarzneikde.Berlin 1829. S. 453 ff.)
Feldmützen, s. Montirung.
Feldrittersporn , s. Delphiuium.
Femilla, s. Weib.
Fenestra ovalig, 3. Gehörorgan.