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2 (1840) L - Z. Supplemente A - Z
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106 DURA MATER EITERFLECKE

liehen Gegner begünstigte. Der Zweikampf beweist endlich Nichts; dennder Sohn eines durch seine Unredlichkeit und seine Schurkenstreiche be-kannten Vaters würde die Unschuld desselben keineswegs dadurch erweisen,dass er Denjenigen , welcher so harte Wahrheiten einem solchen Vater vor-warf, durch einen Degenstich oder Pistolenschuss tödtet." Kitern, Lehrerund Erzieher können am besten durch solche richtige Ansichten das Duellbei der werdenden neuen Generation als etwas Unsinniges, Rohes, den Zei-ten des Faustrechts Entsprossenes darstellen, und die Zeit wird kommen,wo das Duelliren ganz aufhört. Dass wir in Deutschland, England, Frank-reich , überhaupt in Europa in Betreff der Gesetze gegen den Zweikampf(wahrscheinlich aus dem Grunde, weil tüchtige Criminalisten, da sie aucheinst Studenten gewesen, z. B. Feuerbach, wie wir oben gesehen, dasDuell noch immer aus Vorurtheil zu glimpflich bahandeln) noch gegen dieNordamerikaner weit zurück sind, liegt am Tage. Denn schon im Jahre1823 machte der Congress der Vereinigten Staaten folgenden Beschluss,nachdem der Vorschlag dazu durchgegangen, als in Kraft gesetzt öffentlichbekannt:Jeder, der den Andern zum Duell herausfordert, sowie Der,welcher die Herausforderung annimmt, wird für wahnwitzig erklärt, lebens-länglich im Narrenhause aufgehoben und der Verwaltung seines Vermögensfür unfähig erklärt. Bei Erziehung der Jugend soll vorzüglich mit auf dieBerichtigung des Begriffes der wahren Ehre, die durch das rasche Worteines unbesonnenen Hitzkopfes oder durch die absichtliche Bosheit eines hä-mischen Buben nicht entwürdigt werden kann, gesehen und jede dennochvorkommende Sogenannte Ehrensache durch augenblickliche Handhabung derGerichte summarisch geschlichtet werden. (Königl. Preuss. Staatsrecht.1822. Nr. 8. Henke, Staatsarzneik. Bd. V. 1823. S. 391.) Man muss sichwahrlich wundern, wie noch in neuerer Zeit tüchtige Juristen, z. B. M.Aschenbrenner (Über den Zweikampf. 180-t) u. A. dem Duelle zum Theildas Wort geredet haben. (S. Cucumus , Über das Duell u. dess. Stellungim Strafsysteme. Würzb. 1821. Rosshirt im N. Arch. d. Cr. - Rechts.Bd. 3. S. 453. C, Türe , Diss. de singulari certamine. Swerin. 1823. A.v. Braunmühl, Über d. Zweikampf. Landsh. 1826. J. Verbaere, Diss. deduellis. Gand. 1825, Mittermaier im N. Arch. III, 436. J. IV. Quintus,Diss. de duello ejusque puniendi ratione. Gron. 1830. Bauer, Vergleichungdes ursprüngl. Entw. f. Hannover mit dem revidirten Entw. Gött. 1831.S. 168 ff.)

Dura Hinter, s. Gehirn.

Dyscrasia tuberculosa, s. Tuberculosis.

Dyseuteria, s. Scheinvergiftung.

E.

Ebriositas, s. Trunkenheit.

Ecchinococcus humanus, s. Hydatiden.

Eekelschwamm, s. Schwämme, giftige.

Ectopia herniosa, s. Hernia,

Eiltenbaum, s. Taxus baccata.

Eierstöcke, s. Geschlechtstheile, Th. I. S. 625.

Eierstockverletzung, s. Verletzungen des Bauches.Eiterflecke, 3. Maculae.