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2 (1840) L - Z. Supplemente A - Z
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DUELL

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sagt ein Ungenannter in Herlosiolin's Kometen. 1839. Nr. 192, ineinem Staate, wo Belobnungen und Bestrafungen durch vorhandene Gesetzevorgeschrieben sind, sich für das Duell auszusprechen und die Selbsthülfezu erlauben, bei der jetzigen Mode, wo nur Pistolen den Ausschlag ge-ben sollen und wo gewöhnlich einer von den Duellanten auf dem Platzebleibt oder beim günstigsten Ausgange zeitlebens als Krüppel in der Weltherumwandeln muss ist wol zu einleuchtend, als dass ein Vernünftiger nurnoch ein Wort darüber verlieren sollte. Doch glaubten Viele, dass, wennman das Duell dem Officier, dem Adeligen und dem Studenten erlaube, esdann ebenfalls auch jedem Schuhmacher, Schneider u. s. w. gestattet seinmuss, sobald Gleichheit vor dem Gesetze stattfindet. Nun frage ich aberJeden, was aus unserer Gesetzgebung und aus unserer Justizverwaltungwerden solle, wenn die Selbsthülfe Jedermann erlaubt würde? Wie kannman aber bei einer dergleichen Handlung, die in den meisten Fällen demUnschuldigen, der keine Veranlassung zur Beleidigung gegeben hat, denTod oder den Verlust seiner Gesundheit herbeiführt, glauben, dass geradedieser der Schuldige und dahei der Bestrafte, dahingegen der Andere, derstets darauf ausgeht, Raufereien zu suchen, Derjenige sei, welcher dasRecht auf seiner Seite habe? Man erwiedere ja nicht, dass das sogenannteEhrengericht darüber zuvörderst zu entscheiden habe; denn die meistenDuelle finden statt, ohne dass vorher ein solches gehalten wird. Überhauptist es mit diesem Ehrengericht auch so eine wächserne Nase, die sich nachjeder Seite formen lässt, und nächstdem, wenn man sich Zeit nimmt, einEhrengericht darüber zu consuliren, warum übergiebt man denn nicht dieseAngelegenheit der Justizverwaltung, der einzig und allein das Recht zusteht,die Sache näher zu erwägen und nach Befinden den Schuldigen zu bestra-fen? Wer bürgt uns dafür, dass in einem Lande, wo in allen Verhältnis-sen die Gleichheit vor dem Gesetze gehandhabt wird, nicht vielleicht einKnecht, der sich Selbsthülfe erlaubte und seinen neben ihm dienenden Och-senjungen, der schwächer wie er war, entweder erschoss oder auf irgendeine andere Weise umbrachte, vor dem Gerichte sich damit zu rechtferti-gen sucht, wenn er sagt:Ich glaubte, weil mein gnädiger Herr einenseiner Kameraden erschossen hat, der doch auch ein Mensch ist, wie ich,so hätte das nichts zu bedeuten oder wenn der Bruder Breslauer mitseiner Schere, welche er nach der jetzigen Mode an seiner Seite trägt, denmit der Schusterahle bewaffneten Bruder Manheimer niedermetzelte, weil erohne seine Erlaubniss von Waschfrauens Seiinden ein Schmätzchen erhaltenhatte, wenn dieser vor seinem Richter aussagte, er habe sich lange inder Universitätsstadt L. aufgehalten und erinnere sich noch recht wohl, wieer (der Richter) einen seiner Kameraden im Duell erstochen habe und des-halb nur einige Monate lang geschleppt worden sei; weshalb denn auchihm keine andere Strafe zuerkannt werden könne. Was kann nun hieraufder Richter erwiedern? Muss er nicht am Ende Gnade für Recht ergehenlassen bei solchen Ergebnissen einer verschrobenen Zeit?" Ein richtigesUrtheil über den Zweikampf, wodurch das Vorurtheil, was bis jetzt nochdarüber in vielen Köpfen herrscht, am ersten bei der Jugend ausgerottetwird (weshalb Lehrer und Erzieher hier bei Zeiten mehr einwirken sollten),sagt uns Folgendes:Der Zweikampf ist der Religion entgegen; denn esheisst ausdrücklich in den zehn Geboten: Du sollst nicht tödten! unddie Religion versagt ihre feierliche Bestattung dem im Zweikampfe Gefalle-nen. Der Zweikampf ist moralwidrig,, denn er hat die Rache, etwas Un-moralisches, zum Zweck. Er ist der Gerechtigkeit zuwiderlaufend, dennder AusgaDg desselben hängt entweder vom Zufall oder von der Geschick-lichkeit des Kämpfers ab; er ist allen Regeln der geselligen Ordnung ent-gegen, welche nicht zulassen kann, dass man sich selbst Genugthuung ver-schaffe. Der Zweikampf ist absurd; denn oft empfängt der Sohn des Grei-ses, dessen weisses Haar man verunglimpfte, der Jüngling, dessen Brautvon einem treulosen Freunde verführt wurde, den Tod blos aus demGrunde, weil Zufall oder körperliche Überlegenheit ihre feigen und verächt-