SÄUGAMME
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Milch fast denselben Gang, wie bei den Frauen. Sie ist in der ersten Zeitdurch eine schleimige Masse, die die Kügelchen zusammenhält, getrübt.9) Die Milch der Frauen, wie die der Kuh, Ziegen und Eselin, sind eon-stant alkalischer Natur (säuerliche Reaction ist etwas Krankhaftes. Most).Die Elemente des Colostrums können über den gewöhnlichen Zeitraum hin-aus , ja selbst bis zu Ende des Stillens in der Milch beharren, was eineeigene Art der Milchveränderung bewirkt, wo sich dieselbe, mit Ammoniumbehandelt, in eine schleimige Masse verwandelt. 10) Gewisse krankhafteZustände: Geschwulst der Brüste bringen in der Milch bestimmte Verände-rungen, analog denen beim Colostrum hervor. 11) Bei Brustabscessen kanndie Milch Eiter enthalten. 12) Zuweilen enthält sie auch Blut. 1B) DieMilch syphilitischer, aber sonst gesunder Frauen bietet nichts Besonderesdar, und die Ansteckung scheint nicht durch sie selbst vermittelt zu werden.
14) Die Menge des in einer und derselben Gattung von Milch enthaltenenFettstoffes steht im Allgemeinen im Verhältniss zu der MeDge der übrigenfesten Theile derselben, sodass man im Stande ist, durch die Beobachtungder Kügelchen annäherungsweise den Reichthum einer Milch zu erkennen.
15) Die Milch einer Säugenden kann ebenso gut durch Übermass als durchMangel der darin enthaltenen nährenden Stoffe für das Kind untauglich sein.
16) Endlich scheint der Durchmesser der Kügelchen in dem Masse zuzuneh-men, als sich die Milch von dem Zeiträume der Niederkunft entfernt; dochlässt sich das Alter derselben daraus nicht genau bestimmen." — SoweitDornte ; — wir kehren zu dem abgebrochenen Gegenstande zurück. Es istvon Seiten des Ammencomptoirs nicht genug, nur den Gesundheitszustandder Ammen genau zu berücksichtigen; ein Jeder, der eine Amme sacht undsich deshalb an das Comptoir zu wenden hat, muss ein ärztliches Zeugnissüber das Alter und den Gesundheitszustand des Kindes und eine Beschrei-bung über die körperliche Constitution der Mutter beibringen. Bei fremdenSäuglingen sollen die Eltern auch ein Zeugniss produciren und dem InstituteGewähr leisten, dass das Kind nicht venerisch ist oder sonst ein anstecken-des Übel hat, damit das Institut nicht Gefahr laufe, die demselben gleich-falls obliegende Pflicht der Sorge für Erhaltung der Gesundheit der Ammenauf der ihnen anzuweisenden Stelle zu verletzen. — Nach diesen Anlagen— sagt Wildberg 1. c. §. 401 bis 406 — kann die im Institute befindlicheTabelle nachgesehen und diejenige Person gewählt werden, welche am be-sten für den Säugling passt, wobei darauf zu sehen ist, dass die Constitutionder Amme und der Mutter nicht zu grosse Verschiedenheit darbiete. DerLohn wird von den Eltern und dem Institute nach den Umständen bedungen,und dem letztern, von welchem die Amme ihren Lohn erhält, auf '/t Jahrvorausbezahlt. Eine Amme wird gewöhnlich auf 9 —12 Monate (die besteZeit zum Entwöhnen des Kindes) gewählt. — Wollen Eltern keine Ammezu sich ins Haus nehmen, sondern ihr Kind ausser dem Hause säugen las-sen, so müssen sie ebenfalls beim Ammencomptoir eil}« solche Person dazusuchen, dabei aber dem Institute die Gründe dazu angeben. In der Tabelledes letztern wird dann nach den Umständen das passendste Subject dazuausgewählt, Diese Personen müssen alsdann nicht allein ihre besondere, denGrundsätzen einer vernünftigen Sorge für Neugeborene angemessene Vor-schrift erhalten, sondern auch ferner unter genauer Aufsicht stehen, auchden Eltern die Pflicht auferlegt werden, von Zeit ,zu Zeit ihr Kind zu be-suchen. — Sehr zweckmässig ist noch Wildlerg'i Vorschlag, dass das Am-menepmptoir auch auf gute Kinderwärterinnen sehe und sich die taug-lichen Subjecte vom Dienstboten comptoir nachweisen lasse. Da? Ammen-comptoir kann dann nur darauf sehen, dass keine zu junge oder zu schwache,oder kranke, mit äussern Schäden, Hautübeln u. s. w. behaftete, oder unge-schickte, nachlässige, unreinliche, schläfrige, abergläubische Personen dazugenommen werden. (Auch ist auf eine angenehme Gesichtsbildung sowolder Ammen, als der Kinder Wärterinnen zu sehen, ferner darauf, dass sienicht liederlich, dem Kinde aber mit Liebe ergeben, nicht roh im Gemüthe,in Worten, Geberden und Handlungen sind und die nöthige Belehrung über