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Chloralhydratlösung ist ferner von Werth für die Prüfung der Droge aufGewebereste. Bei besserer Waare sind sie in kaum nennenswerten Spuren— nur das oben schon erwähnte Pilzmycel und die zugehörigen Sporen machenunter Umständen eine Ausnahme — vertreten. Bei geringwertigen Handelssortendagegen wäre auf derartige, meist aus Elementen der Rinde bestehende Restezu achten.
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