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1 (1877) Anorganische Chemie
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640
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640 Reactionen der Erdalkalimetalle.

Erkennung und Trennung der Erdalkalimetalle.

553. Von den Alkalisalzen lassen sich die in Wasser lös-lichen Salze der alkalischen Erdmetalle durch Zusatz vonSchwefelsäure, wo Barium- und Strontiumsulfat vollkommenabgeschieden werden, oder durch oxalsaures Ammon,welches wenigstens alles Calcium als absolut unlösliches Oxalatniederschlägt, trennen. Ein drittes Fällungsmittel bieten diekohlensauren Alkalien, welche die unlöslichen Carbonate liefern.Sollte durch Anwesenheit freier Säuren in der Lösung Kohlen-säure entstehen, so ist die mit Alkalicarbonat übersättigteFlüssigkeit längere Zeit zu kochen, damit die löslichen saurenSalze sich vollkommen in unlösliches neutrales Carbonat undfreie entweichende Kohlensäure zersetzen.

Auch durch phosphorsaure Alkalisalze werden, namentlichbei Gegenwart von etwas freiem Ammoniak, die löslichen Salzeder alkalischen Erdmetalle als unlösliche Phosphate nieder-geschlagen.

Zur Erkennung des Bariums neben beiden anderen Ele-menten der Gruppe in wässeriger Lösung lässt sich ferner dieKieselfluorwasserstoffsäure verwenden, da Kieselfluorbarium fastunlöslich ist, Strontium- und Calciumsilicofluorür dagegenleicht löslich sind.

Die Trennung aller drei Elemente von einander lässt sicham leichtesten ausführen, indem man sie in die Chlorverbin-dungen überführt und diese in trocknem Zustande mit 95 pro-centigem Weingeist auszieht. Chlorbarium bleibt ungelöstzurück, während Strontium- und Calciumchlorür vollständig inLösung gehen. Nach dem Verjagen des Alkohols wird deraus beiden letzteren Haloiden bestehende Rückstand durchwiederholtes Abdampfen mit Salpetersäure in die Nitrate über-geführt, aus deren trocknem Gemenge Alkohol nur das Calcium-nitrat löst.

Dass die Halogenverbindungen aller drei Metalle in dermatt leuchtenden Gasflamme verdampfen und Bariumverbin-dungen dabei grünes, Strontiumsalze tiefrothes, Calciumsalzeaber lebhaft Orangerothes Licht ausstrahlen, deren complicirteSpectren (vergl. Spectraltafel) charakteristische helle Linienzeigen, wurde schon weiter oben (§. 508) erwähnt.