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1 (1839) Einfache Mittel
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XVII
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Vorrede zur lateinischen Pharmakopoe XVII

Von allen Arzneimitteln haben wir bei denjenigen,welche unter die Gifte gezählt zu werden pflegen, erin-nert, dass sie vorsichtig aufzubewahren seyen.

Bei den gemeiniglich sogenannten heroischen Heilmit-teln haben wir die Gaben beigefügt. Zwar ist es uns kei-nesweges unbekannt, dass der Arzt bei der Gabe durchkein vorzuschreibendes Gesetz gebunden werden müsse,jedoch ereignet es sich nicht selten, dass er durch einenSchreibfehler eine grössere Gabe angiebt, als er hat an-geben wollen. Wenn daher der Arzt beim Verschreibenüber die in diesem Buche angegebenen Gaben hinausge-gangen ist, so soll es den Apothekern nicht frei stehen,das Mittel zu dispensiren, wenn nicht der Arzt irgend einZeichen (!) hinzugefügt hat, wodurch der Apotheker ver-gewissert wird, dass der Arzt mit Bedacht die grössereGabe vorgeschrieben habe.

, Die medicinischen Gewichte sind überall nach demköniglichen Edicte vom 16. Mai 1816 bestimmt. Die Ver-hältnisse derselben haben wir am Ende der Vorrede an-gezeigt.

Die in der frühern Ausgabe der Pharmakopoe ange-gebenen Benennungen der chemischen Präparate habenwir beibehalten und vorangesetzt, da die Aerzte schon audieselben gewöhnt zu seyn scheinen. Hierauf folgen diealten, oft sehr passenden Namen. Endlich haben wir dieneuesten Benennungen nach Berzelhis' System hinzuge-fügt, weil die Englische, Pariser, Schwedische, Oestrei-chische, Baierische Pharmakopoe dergleichen Benennun-gen gebrauchen. Diese Benennungen sind nicht sehr voneinander verschieden; wer also die Benennungen jenesSystems kennen gelernt haben wird, wird die übrigen. leicht verstehen, Jene systematischen Benennungen haben

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