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2 (1844) Pharmaceutische Präpratenkunde als Erläuterung der in der österreichischen Pharmacopöe enthaltenen, so wie der sonst noch am meisten gebräuchlichen, besonders der neuesten zubereiteten Arzneimittel
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reo, mehrere Salze u. s. »v. aufnimmt, und mit einigen der-selben sogar Verbindungen eingeht.

Der officinelle höchstreklificirte Weingeist kommt in denangegebenen Eigenschaften bis auf das größere fpec. Gewicht,mindere Flüchtigkeit und der Neigung zur hygroscopischenDampfoerdichtung «herein, was um so minder der Fall, je grö»ßer der Wassergehalt und diesem zu Folge das fpec. Gewicht desWeingeistes ist.

Die Reinheit der officinellcn Präparate überhaupt ergibtsich aus dem wasserhellen klaren Ansehen, dem rein geistigen Ge«ruch der sich auch nach dem Vermischen mit gleichen Theilen de»stillirtem Wasser und dann Verreiben zwischen der stachen Handnicht ändern, eben so salpetersaure Silbersolution zugetropft,keine oder nur eine unbedeutende Färbung verursachen darf;weiters der gleiche reine Geschmack, dann daß eine Portion ineiner stachen Schale der Luft ausgesetzt, kein übelriechendesund schmeckendes Fluidum *) zurückbleiben darf; nicht minderbei gelinder Wärme ohne Rückstand verdampfen, endlich dieangefeuchteten Probepapiere unoerändert lassen, so wie durchSchwefelwasserstofffiüssigkeit und Ammoniak nicht getrübt werden.

Der Weingeist für sich wird fast nur äußerlich zu Waschun»gen, Einreibungen, besonders mit andern Zusätzen medicinischangewendet; sonst dient er zur Darstellung vieler Präparate, inwelchen er entweder in unverändertem oder entmischtem Zustandeeinen Vestandtheil ausmacht, oder er wird zur Abscheidung be»stimmtet Sloffe und Reindarstellung derselben verwendet.

Die vorzüglichsten Präparate, zu welchen Weingeist alswesentlicher unmittelbarer oder mittelbarer Mischungsbestandtheilverwendet wird, sind folgende:

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a^) Melker aceticug,Ngpnta uceti, Essigather, Essignaphta.

Die österreichische Pharmakopoe gibt zur Darstellung diesesPräparates nachstehende Vorschrift:

In gelinder Warme getrocknetes

*) Ueber Prüfung des Weingeistes auf Fuselöl sehe man 1. Heftdes Neuesten, S. 92 und 3. Heft, S. 165.