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2 (1785)
Seite
674
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674 Ausübung der Apothekerkunst. Anhang.

Was den flüchtigen Kamphergeisi anlangt, dessen in Dr.U7a>o'« Buche gedacht wird, so ist kein solcher Geist be>kannt, noch gibt er eine Forschrift zu dessen Vcrfemaüngan. Uebngenö kann die Menge Hampher in der vorge chrie«benen Menge der beiden Geister nlcht ausgelöset werden, ^ nder vom^errn3'<l>»!e, m^n mitgetl'elllen Vorschrift besinntsich eine beträchtliche Mangelhafttgkeu: das nucktlge Altalimuß in seinem kaustischen Zustande seyn, das heißt: es mußder Salmlakgcisi mit lebendigem Kalche verfertigt seyn, oder«s läßt sich, selbst mit Hülfe des rektlficirten Weingeisis, nichtmit der Limonenessenz vermischen. Der Zusatz der Alaun istnachtheilig; denn indem sich dessen Saure mit dem flüchti-gen Alkall verbindet, wird der größte Theil davon ver»nicktet.

Diese Arznei ist von einet Mischung des Kamvhers mitdem fnlchtigen gewürzhaften Geiste m den Apotheken wenigunterschieden.

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