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2 (1785)
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380
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Z8O Ausübung der Apüthekerkunst. Viertes Buch.

die besondern Eigenschaften der verdächtigen oder vermuthete«Ingreoieuzien beibehalten haben.

Das zweite, das bei dieser Arzncigcsialt erforderlich ist,und sich auf die Erhaltung und Aufbewahrung der dareinverwandelten Hinge beziehet, veranlasset uns, daß wir nichtsolche Materialien darzu verschreiben, die flüchtig sind, oderauf irgend eine Art in die freie Luft verfliegen; aufwclcheArtdie feinern aromatischen und alle sehr flüchtige Sachen ver-derben So dürfen auch keine Laugcnsalze in diese Form ge-bräche werden, weil sie sich an der Lust auflösen Diese lctz-lern Unbequemlichkeiten tonnen allerdings gewissermaßen vcr»mieden werden, wenn man dergleichen Zusammensetzungen,die diese hiervon eigentlich nuszuschlie??endcn Ingredienzienenthalten, in genau zugestöpselten Gefäßen vor der Luft be-wahret: nur daß durch das öftere Eröffnen derselben in denApotheken bei gewohnlich vorfallenden Gelegenheiten, sie mehrdem Verderben ausgesetzt zu seyn pflegen, als sonst durchsAufbewahren eine gute Zeit hindurch nicht erfolgen würde.

2^as bereits in Ansehung der officinellen Vorschriftenunter dieser Gestalt als nothwendig zu beobachten angemerktworden ist, das sollte ebenfalls auch bei so gleich vorfallendenpraktischen Fallen in Obacht genommen werden; nämlich:niemals etwals als PnK'er zu verordnen, das wegen seinerFlüchtigkeit leicht verdirbt, oder sich nicht darzu bringen las-set, ohne eine solche vorlaufige Behandlung, wodurch dessenArzncikrafte Schaden leiden. Alle flüchtige Salze besondersmüssen aus diesen Vorschriften weggelassen werden, als z.B.Hirschhornsalz, Salmiak, und dergleichen; wiewohl das Bern-sieinsaiz (5»> 5uccü,i) etwas dergestalt sires und fcucrbesian»diges an sich hat, daß es eine beträchtliche Zeit in dieser Ge-sialt,!ohne den geringsten merklichen Verlust, zu verbleiben pfle-get. Man hat auch bei der gewöhnlichen ausübenden Arznei»kunsi auf das Vehikel, oder Verdünnungsmittel einige Rück-sicht mit zu nehmen, mit welchem sich einige Dinge ganz be-sonders gern, andere aber ganz und gar nicht, vermischenlassen. Als: der Mohr c>«rlnop«), und alles, was Schwe-fel bei sich hat, sollte, als Pulver verschrieben, in einem Sy-rup, oder Brei, zu nehmen verordnet werden, weites sichmit sonst etwas dünnern sehr schwerlich imscken lasset; seineanstößige schwarze Farbe laßt sich auch am besten in Pflau-men, oder sonst etwas von dergleichen Art, verstecken. Des-gleichen alles Pulver, dasrohesCpie^glascnthalt, alleMer-kunalmittel, oder andere Dinge von gleicher Schwere, müssennicht in dünnen Vehikeln gegeben werden, weit sie sich so-gleich setzen, und, wegen ihrer geringen Menge, leicht aufdem Boden, worinnc sie enthalten sind, liegenbleiben. Des«