der Blattern.
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Haut hatten, die leicht zuheilte, wenn sie war ver-letzt worden.
§. 576.
Befindet sich das Kind, dem man die Blat-tern will einpfropfen lassen, nicht recht wol, so mußdas erste seyn, daß man ihm die Gesundheit wie-der schafft, ehe man untersucht, ob man es einvsro«pfen soll. Die Mittel aber, deren man sich dazubedienet, haben nichts mit der Einpfropfung ins-besondere zu schaffen, sondern schlagen in die aus-übende Arzeneywissenschaft überhaupt ein, undsetzen eine genaue Kenntniß derselben voraus.
Unter andern ist dies ein schwerer Fall, wennein Kind eingepfropfet werden soll, in dessen Fami-lie die Blattern sehr verderblich gewesen, und wosie schon viele Brüder und Schwestern weggeraffthaben. Ehe man sie einpfropfet, muß man wohluntersucht haben, was an dieser Gefahr Schuldsey, allein das ist allemal sehr schwer zu ergrün-den; vielleicht ist es gar unmöglich, wenn man.nicht selbst die Krankheit eines Kindes, das darangestorben ist, beobachtet hat. Hat man nun dieseUrsache entdecket, so muß man sie lange durch diedazu erforderlichen Mittel bestreiken, und oft sinddiese der kühlenden iebensordnung, die man beyder gewohnlichen Vorbereitung der gesunden Kin-der gebraucht, völlig entgegen gesetzt.
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§. 5-