Von den Masern.
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§. 225.
Diese Krankheit wird eben so, wie die Pocken,behandelt.
1) Wenn das Fieber stark, der Puls hart,die Beklemmung heftig, und alle Zufalleschwer sind, so laßt man ein oder zweymalzur Ader.
2) Man verordnet Clystiere und Fußbader,deren Zahl sich nach der Heftigkeit des Uebelsrichtet.
q) Man laßt die Tiscmen No. 2. oder 4.,oder einen Thee von Flieder- oder iindenblüthen,mit einem Fünftheil Milch vermischt, trinken.
4) Man braucht den Dampf von warmenWasser, das Halswehe, den Husten und die Be-klemmung zu erleichtern.
5) Sobald die Rothe anfangt, blaß zu wer«den, so reiniget man mit dem Tränke N0.2Z.
6) Nach dieser Reinigung halt man den Kran-ken noch zween Tage nach der iebensordnung inhitzigen Krankheiten, und darauf beobachtet mandie Diät der Genesenen.
7) Wenn zu der Zeit, da die Masern aus-schlagen müssen, Zufalle kommen, die sich ebenfallsbey den Pocken äusser», so verfährt man da-gegen aus dieselbige Art.
§. 226.
Wenn man diese Vorschriften nicht beobach-tet hat, und die §.22). beschriebenen Zufalle sichP 5 ein-