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628 Verzeichniß der Hülfsmittel.
dem 6osten Jahr des Alters. Von dem i2ten bisins iZte Jahr tonnen ß gemeinlich genug seyn,unter 12. Jahren bis ans 7. oder 8. muß mannur den halben Theil nehmen, nachher vermindertman sie immer nach dem Verhältniß der Jahren.Einem Kind von wenig Monaten giebt man nichtmehr als ß von der Dose. Indessen macht derUnterscheid der Leibesbeschaffenheit in diesem allemeine Abänderung. Es wäre zu wünschen / daß inAnsehung dessen ein jeder auf sich selbst Achtung ge-ben würde, ob er zum purgiren eine starke oderschwache Dose nöthig habe; weil bey den Dosender ausleerenden Mitteln die Genauheit am meistennöthig ist.
No. 1.
Nehmet eine Handvoll Hollunderblüthen, thutsolche in eine irdene Schüssel; und mischet der-selbigen 2. Unzen Honig und iz Unzen gnten Wein«eßig bey; giesset über dieses Ms eine Maaß sie«dend Wasser, rühret es mit einem Kochlöffel um,bis der Honig aufgelöst ist; bedecket hernach dieSchüssel, und wenn das Getränt kalt worden,seiget es durch ein Leiuentuch.
No. 2.
Nehmet 2. Unzen Gersten und iß QuintgmSalpeter; lasset sie mit s. Schoppen oder z Maaß
Wasser