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von den Aderlassen :c. 57l
Von dem Aderlassen.
§. 539. Die Aderlasse ist nur in vier Fallendienlich: 1. Wenn ein Ucberstuß von Blut vor-handen ist. 2. Wenn eine Entzündung zugegen.Z. Wenn in dem Leib eine Ursach vorhanden, oderwenigstens auf dem Wege ist, welche bald eine Ent-zündung oder andern Zufall erzeugen würde, wennman nicht durch eine Aderlasse die Spannung derGefasst milderte. Aus dieser Ursache bedient mansich der Aderlasse bey den Wunden und Quetschun-gen ; in der Schwangerschaft, wenn ein heftigerHuste zugegen ist; und in vielen andern Fällenden Krankheiten vorzubauen. 4. Zuweilen einenheftigen Schmerz zu stillen, welcher indessen wedervon einem Ueberstuß des Geblüts, noch von einerEntzündung abhanget, sondern nur durch die Ader«lasse gemildert wird, damtt man Zeit gewinne,durch andere Mittel seine Ursachen zu bestreiten.Da aber die letztern Ursachen leicht unter die er-ster« zu bringen sind, so tan man annehmen,daß der Ueberstuß des Geblüts und seine Neigungzur Entzündung die zwey einzigen Ursachen seyen,welche eine Aderlässe nothwendig erheischen.
§. 542. Die Entzündung des Geblüts enl>deckt sich durch die Zufälle der Krankheiten, welchevon dieser Ursache den Ursprung nehmen; ich habevon denselbigen geredet, und zugleich den Nutzen
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