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von dem Halsweye.
§. 127. Die Besorgung der Braune imHals / kommt / wie aller anderen von Entzündungherrührender Krankheiten, mit der Besorgung derEntzündung der Brust «herein.
Man unterwirft den Kranken sogleich der Le-bensordnung; und in der Art §. ,03. muß manin wenig Stunden 4. bis 5. Aderlässen vorneh-men , und zuweilen ist nöthig, nachher wiederumzu derselben seine Zuflucht zu nehmen. Wennsie sich auf dem höchsten Grad befindet, sindmeistentheils alle Arzneymittel unnütz; indessenmuß man sie versuchen. Man muß / so viel alsimmer möglich ist, von dem Getränke No. 2. und4. geben. Da sie aber oft nur eine geringeMenge verschlucken können, so muß man die Cly-stiere No. 5. alle 3. Stunden beybringen, unddie Schenkel des Tags dreymahl eine halbe Stundein lanlichem Wasser baden.
§. io8. Es ist oft von grossem Nutzen, daßman, nachdem man zwey bis dreymahl zur Ader-gelassen , um den ganzen Hals Schröpflöpfgenansetze. In Fallen, wo man nicht die geringsteHofnung übrig hatte, da der Hals ausscrordent-lich geschwollen war, haben ein oder ein paartiefe Einschnitte in die äussere Geschwulst, mit ei-nem Scheermesser, den Kranken gerettet.
§. 109.