oder Seitenstechen.
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Wenn stch der Schmerz gar nicht oder nurwenig vermindert; oder wenn er sich, auf eineVermindrung, eben so heftig als vorher wiedercinjtellt, besonders wenn solches an gleicher Stellegeschiehet, und die Heftigkeit der übrigen Zufälleanhaltet, so muß man die Aderlässe wiederhoh-len; wenn aber die Vermindrung des Stichsfortdauret, wenn sich solcher von Zeit zu Zeitnur schwach oder an den angezeigten Orthen wie-der mundet, wenn die Schnelligkeit, oder Härtedes Pulses und alle übrige Zufälle abgenommenhaben, so kan man solche zuweilen unterlassen.Doch ist es klüger gehandelt, wenn man solchevornimmt, besonders bey einem starken vollblü-tigen Menschen; sie lan nichts böses verursachen,hingegen lauft man, bey deren Versimmniß, oftin grosse Gefahr. In gar schwehren Fallen, wie-derhohlt man sie zu mehrernmahlen, wenigstenswenn die Beschaffenheit des Kranken in Ansehungdes Alters, oder anderer Umstände, derselbennicht im Wege stehet.
Wenn beym, Anfang, der Puls nicht im höch-sten Grad schnell oder hart, noch allzustark ist,wenn die Kopfschmerzen und der Stich ertraglich,der Husten nicht allznheftig, keine Bellemmnißzugegen ist, und der Kranke einen Auswurf hat,lan man das Aderlassen übergehen.
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