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1 (1859)
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Fünftes Capitel. Die alkalimetrische Operation selbst. 45

Als acidimetrisches Mittel hatte ich eine Auflösung von Chlorsilberin Aetzammoniak vorgeschlagen. Sobald die letzte Menge des Ammo-niaks gesättigt ist, schlägt sich aus der wasserklaren Flüssigkeit weissesChlorsilber bleibend nieder. Die Erscheinung ist ziemlich deutlich, alleindie Flüssigkeit leidet an der Flüchtigkeit des Ammoniaks und an demUmstände, das« nun die zu prüfende Substanz in Natura oder in passen-der Verdünnung aus dem Maassgefässe zugesetzt werden muss, währendbei der anderen Methode immer dieselben vorbereiteten Flüssigkeitenin der Bürette bleiben.

Ein mit Ivupfersalz blau gefärbtes Ammoniak hat dieselben Nach-theile und zeigt das Verschwinden der blauen Farbe noch langsamer *).

Fünftes Capitel.

Die alkalinietrische Operation selbst.

Die Alkalien, welche einer alkalimetrischen Werthbestiminung un-terworfen werden, enthalten ohne Ausnahme eine gewisse QuantitätWasser, welche zum Theil zufällig ist, zum Theil auch von selbst dazugehört, wenn sie im krystallisirten Zustande vorhanden sind. DiesesWasser wird in dem ersten Falle jedesmal vorher entfernt, w T eil es, ob-gleich es den alkalimetrischen Werth der Waare um sein ganzes Ge-wicht schwächt, dennoch nicht so nachtheilig ist, als wenn statt seinesGewichtes andere Salze vorhanden wären. Die Wasserbestimmung ge-

Fig. 58.

schieht durch Glühen in dem Pla-tintiegel und Bestimmung desGewichtsverlustes. Man wägtim Tiegel eine beliebige Mengeder Substanz, etwa 3 bis 4 Grm.ab, erhitzt 'sie über der Spiritus-lampe bis zum Glühen und lässtunter einer Glasglocke mit Chlor-calcium erkalten, Fig. 58. Nachdem vollständigen Erkalten setztman den bedeckten Platintiegelauf die Wage und bestimmt denGewichtsverlust, indem man denRückstand auswägt und durchAbzug des Bestes von dem gan-zen Gewichte denselben findet.

*) In einer kürzlich erschienenen Arbeit von Kieffer (Ann. d. Chemie und Pharm.Bd. 93, S. 386) wird dieses Mittel zur alkalimetrischen Maassanalyse empfohlen. Ichfand jedoch keine Veranlassung, das oben bereits Gedruckte zu ändern.