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Anleitung zur qualitativen Analyse anorganischer und organischer Stoffe, sowie zur toxikologisch-chemischen Analyse, nebst e. kurzen Einführung in die Gewichts- und Maßanalyse, namentlich zum Gebrauche für Mediziner und Pharmazeuten : mit 17 Tab.
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müssen frei von den etwa aufzusuchenden Giften sein unddaher vor ihrer Verwendung durch sogen, blinde Versuche daraufgeprüft werden.

Über die Darstellung reiner Eeagenzien für toxikologisch-chemische Unter-suchungen siehe Abteilung II, S. 41.

5. J)a ein und dasselbe Element sowohl giftige als un-giftige Verbindungen bilden kann, so genügt mitunter das Auf-finden des betr. Elementes allein nicht, sondern es ist festzustellen,ob dasselbe in einer giftigen Form gegeben wurde, wobei zu berück-sichtigen ist, daß die giftige Verbindung eines Elements im Organismusnach ihrer Wirkung in eine ungiftige übergeführt werden kann (s.S. 111,6.).

Würde z. B. Baryum aufgefunden und zwar in einem Falle als Baryum-chlorid, im anderen Falle als Baryumsulfat, so könnte nur im ersteren Falleauf eine Vergiftung durch Baryum geschlossen werden. In vielen Fällen wird dieärztliche Angabe des Krankheitsverlaufes den ehem. Befund ergänzen.

6. Org. Gifte werden mitunter in Mengen aufgefunden, welchezu gering sind zur Anstellung mehrerer ehem. Versuche, oder sie gebennur allgemeine Reaktionen und nicht sichere Reaktionen einer be-stimmten Verb.; in diesem Falle sind dieselben mögliehst rein und neu-tralisiert einem Physiologen zu Tierversuchen einzuhändigen (s. S. 237).

Eine Vergiftung ist am sichersten nachgewiesen, wenn der chemischeund der physiologische Befund übereinstimmend auf ein und dasselbeGift hinweisen und ein Teil des Giftes in Substanz als Corpusdelicti vorgelegt werden kann.

7. Über den Nachweis von Vergiftungen mit Gasen und denNachweis von Blutflecken, s. Analyse des Blutes.

8. Ist bei der Analyse nicht auf ein bestimmtes, namhaftgemachtes Gift zu prüfen, sondern auf alle möglichen Gifte,SO muß der Gang derart sein, daß die Prüfung auf eine Gruppe vonGiften es nicht unmöglich macht, in dem Rückstande der Prüfungnoch auf andere Gruppen von Giften zu prüfen.

Dementsprechend geschieht die Untersuchung in folgender An-ordnung:

A. Untersuchung auf solche Gifte, welche sieh bei derDestillation der sauren, wässerigen Flüssigkeit mit Wasser-dämpfen verflüchtigen. (Blausäure, Phosphor, Nitrobenzol, Chloro-form, Jodoform, Chloral, Anilin, Phenole, Kreosot, Alkohole, Aldehyde,Äther, Ketone, ätherische Öle, Schwefelkohlenstoff.)

B. Untersuchung auf solche Gifte, welche dem ange-säuerten Destillationsrückstande von A. durch Alkohol ent-zogen werden. (Alkaloide, Bitterstoffe, Glykoside, künstlieh her-gestellte, mit Wasserdämpfen nicht flüchtige, organ. Arzneistoffe.)

C. Untersuchung auf solche Gifte, welche dem mit