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da sich ferner beim Lösen in HCl Chlor entwickelt, müssen Superoxyde zu-gegen sein; um nun zu entscheiden, ob alle drei, oder welches der Ionen alsSuperoxyd vorhanden ist, behandelt man die feste Substanz mit Salpetersäure,welche die Superoxyde ungelöst läßt, so daß man also durch Ermittlung derin der salpetersauren Lösung vorhandenen Ionen die ursprünglich als einfacheOxyde vorhandenen Verbindungen erfährt.
Auch durch Zuhilfenahme des physikalischen Verhalten der festenUntersuchungssubstanz läßt sich öfters die Zusammengehörigkeit derAnionen und Kationen feststellen.
Z, B. hätte man in einer wässrigen Lösung die Kationen Cu" und Na" , sowiedie Anionen Ol' und S0 4 " festgestellt, so bleibt noch unentschieden, ob in derursprünglichen Substanz CuCl 3 und Na a S0 4 oder CuS0 4 und 2 NaCl oder allevier Substanzen vorhanden sind; nachdem man sich aber über die physikalischenund ehem. Eigenschaften dieser vier Verbindungen in einem Lehrbuch derChemie orientiert hat, wird man folgendermaßen die Zusammengehörigkeit derAnionen und Kationen festzustellen suchen:
Man erwärmt die feste, feingepulverte Substanz auf dem Wasserbade mitabsolutem Alkohol, in welchem nur CuCl 2 löslich ist; löst der Alkohol nichtsauf, so besteht das Gemenge aus CuS0 4 und 2 NaCl; löst der Alkohol nur einenTeil des Kupfersalzes, so ist CuCL und CuS0 4 vorhanden.
Ferner kann mit Hilfe der quantitativen Analyse oft die Zusammen-gehörigkeit der gefundenen Anionen und Kationen bestimmt werden.
'/.. B. hätte man in einem in Alkohol unlöslichen (Jemisch die KationenCu" und Na' , sowie die Anionen Ol' und S0 4 " (s. oben) und durch die quan-titative Analyse 39,8°/ 0 Cu und 60,1 S0 4 gefunden, so ergibt sich, daß dieCu-Kationen mit den S0 4 -Anionen in der festen Substanz als CuS0 4 vorhandenwaren, denn: CuS0 4 (159,6): Cu(63,6) = 100 : x(= 39,85).CuS0 4 (159,6): S0 4 (96) = 100 : x(= 60,15).
Die Zusammengehörigkeit von Kationen und Anionenbei in Wasser und Säuren unlöslichen Substanzen, ergibt sichfast stets aus dem Verhalten der betr. Substanz bei der Vorprüfungnach Schema 1, bzw. bei der Aufschließung derselben nach Schema 3.
Die Zusammengehörigkeit von Anionen und Kationenin einer wässrigen Lösung ist meistens nicht mit Sicherheit an-zugeben, weshalb man z. B. bei Analysen von Mineralwässern faststets nur die aufgefundenen Ionen angibt, trotzdem auch dieses nurteilweise berechtigt ist, da die Dissozation in Ionen niemals voll-ständig ist, z. B. ist NaCl zu etwa 90%, Na 2 S0 4 zu 70°/ o , Na 2 C0 3zu 60°/ 0 und MgS() 4 zu höchstens 10°/ o dissoziiert; in welcher Weiseaber der undissoziierte Teil in der Lösung gruppiert ist, /.. 15. obNaCl-+-KgSO, oder KaCl + Na.SO, oder alle vier Verbindungenvorhanden sind, entzieht sich der Kenntnis; mitunter sucht mandurch successives Abdampfen zuerst schwerer lösliche und dannleichter lösliche Verbindungen abzuscheiden und nimmt an, daß auchin dieser Form die Ionen zusammengehören.