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Pastilli Hydrargyri bichlorati. — Sublimatpastillen.
Aus der mit einem Teerfarbstoffe rot gefärbten Mischungaus gleichen Teilen fein gepulvertem Quecksilberchlorid undNatriumchlorid werden Cylinder von 1 oder 2 g Gewicht herge-stellt, von welchen jeder doppelt so lang wie dick ist.
Harte, walzenförmige, lebhaft rot gefärbte Pastillen, welchenach dem Pulvern leicht in Wasser, nur teilweise in 20 TeilenWeingeist und in Äther löslich sind. Eine wässerige Lösungrötet blaues Lackmuspapier nicht.
Wird eine gepulverte Pastille dreimal nacheinander mit demfünffachen Gewichte Äther einige Zeit lang geschüttelt, so sollsie nicht mehr als die Hälfte ihres Gewichtes an Rückstandhinterlassen.
Sublimatpastillen sollen nur in verschlossenen Glasbehälternmit der Aufschrift „Gift" abgegeben werden; jede einzelnePastille soll in schwarzes Papier eingewickelt sein, welches dieAufschrift „Gift" in weisser Farbe trägt.
Sehr vorsichtig, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt, auf-zubewahren.
Im Grossbetriebe werden diese Pastillen durch Druck hergestellt.Zur Selbstbereitung in den Apotheken ist die sogenannte BernegauscheTablettenmaschine sehr geeignet. Dieselbe besteht im wesentlichen auszwei Hartgummischeiben, von denen die eine durchlöchert ist —jedesLoch fasst genau 1 g obiger Mischung —; die andere Scheibe besitzt denLöchern genau entsprechende Erhöhungen. Behufs Herstellung der Ta-bletten legt man die erstere Scheibe auf eine Glasplatte, verteilt die mitverdünntem Spiritus angestossene Masse möglichst gleichmässig in dieLöcher und drückt dann durch Aufsetzen auf die zweite Scheibe sämtlicheTabletten mit einem Male in die Höhe. Apparat nebst Tabletten (letzterewürden beim sofortigen Abnehmen zerfallen) werden dann bei etwa 30° ge-trocknet. Bedingung für gutes Gedingen ist die Verwendung reinen Chlor-natriums, da mit Kochsalz hergestellte Tabletten meist hygroskopisch sind.Die Maschinen sind zur Herstellung von je 100 Tabletten eingerichtet.
Die Prüfung auf den richtigen Sublimatgehalt beruht auf der Un-löslichkeit des Natri......ihlorids in Äther, während Merkurichlorid schon
in einem vier- bis fünffachen Gewichte hiervon löslich ist, mithin vonden vorgeschriebenen 30 Teilen sicher vollkommen aufgenommen werdenwird.
Es gehört zu den speziellen Eigenschaften des Atzsublimates, dassdie schwach saure Eigenschaft seiner wässerigen Lösung durch das gleich-zeitige Vorhandensein von Alkalichloriden aufgehoben wird.
Dass das Arzneibuch für die Dispensation dieses so sehr giftigen,aber doch an die Bonbonform erinnernden Arzneimittels so strenge An-Forderungen gestellt hat, isl mit Freuden zu begrüssen. Hoffentlich werdendadurch weitere Unglücksfalle vermieden, wie sie durch das verführerischeAussehen der früher üblichen Sublimatpastillen schon vorgekommen sind.
Es ist Pflicht des Apothekers, bei der Dispensation auf die (icfiihr-lichkeit dieses Arzneimittels hinzuweisen.
Kommentar z I) Arzneib Ed. IV. 34