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Die Prüfung der Arzneimittel, nebst Anleitung zur Revision der öffentlichen und privat-Apothoken, Dispensir- und Mineralwasser-Anstalten : Droguerie- und Materialwaaren-Handlungen ; zum Gebrauch für Medicinalbeamte, Arzte, Apothoker und Gewerbtreibende
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440
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440 Kali arsenicosum solutum — Kali bicarbonicum purum.

der Rückstand bestellt dann aus Mg 2 NB 4 Äs H, und 100Grew.-Th. desselben entsprechen 52,096 Gew.-Th. arseni-ger Säure. 100 Th. Schwefelarsen, AsS^, dagegen ent-sprechen 80,372 Th. arseniger Säure, wobei nicht zu über-sehen, dass das Schwefelarsen in Folge Einwirkung derLuft auf Schwefelwasserstoff freien Schwefel enthaltenkann, und in diesem Fall die Berechnung des Arsengehaltszu hoch ausfällt.

Ein nach Spiritus Angelicae comp, riechendes Prä-parat ist nach der frühern Vorschrift der Pharmakopoedargestellt.

Aufbewahrung: nach Tab. B._, Dispensation nachMassgabe der Gesetze (S. 47 u. 51).

f Kali bicarbonicum purum.

Bicarbonas kalicus. Hydro-Kali carbonicum.KC 2 B=100.

Grosse, wasserhelle, luftbeständige, in 4 Th. haltenWassers ohne Rückstand lösliche Krystalle von schwachalkalischer Reaction, beim Erhitzen im trocknen Zustandeoder in der Lösung unter Verlust von Kohlensäure einestark alkalische Reaction annehmend; beim Uebersättigenmit Weinsteinsäure unter starkem Aufbrausen einen kry-stallinischen Niederschlag (S. 172) bildend.

Chlorkalium darf nur in sehr geringen Spuren vor-handen seinj die mit Salpetersäure übersättigte Lösung alsomit Silbersalzen nur eine schwache Opalisirung (S. 151)geben; schwefelsaures Salz wird in eben solcher Lösungdurch Barytsalze (S. 156) angezeigt.

Bei zu geringem Gehalt an Kohlensäure giebt dieLösung mit Quecksilberchlorid nicht einen rein weissen,sondern röthlichen oder gelblichen Niederschlag (S. 171).

Kieselsäure scheidet sich bei der Lösung in Wasser,und noch mehr bei Neutralisation mit verdünnten Säurenin Flocken aus.