Pommern, Tosen, Schlesien.
21
Regierungsbezirk Bromberg.
44. P.V. betr. Ausübung der Heilkunde und öffentliche
Ankündigung von Heilmethoden durch Personen,welche, ohne in Deutschland approbiert zu sein,die Heilkunde gewerbsmäßig ausüben vom 15. De-zember l!)():s.
(§§ I— :i wie bei Nr. 0.)
§ 1. Die öffentliche Ankündigung von Gegenständen, Vorrichtungen,Methoden oder Mitteln, welche zur Verhütung, Linderung oder Heilungvon Menschen- oder Tierkrankheiten bestimml sind, seitens derjenigenPersonen, welche die Heilkunde gewerbsmäßig ausüben, ohnein Deutschland anprobiert zu sein, ist verboten, wenn
a) den Gegenständen, Vorrichtungen, Methoden oder Mitteln besondere,über ihren wahren Werl hinausgehende Wirkungen beigelegt werden,oder das Publikum durch die Art ihrer Anpreisung irregeführt oderbelustigt wird, oder wenn
b) die Gegenstände, Vorrichtungen, Methoden oder Mittel ihrer Beschaffen-heit nach geeignet sind, Gesundheitsschädigungen hervorzurufen.
§ 5. Zuwiderhandlungen gegen die Torstehenden Vorschriften werden,soweit in den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe vorgesehenist, mit Geldstrafe bis zu 60 .Mark oder mit entsprechender Haft bestraft.
§ G. Hie Polizeiverordnung vom 11. Mai 1908 wird auf-ge li oben.
8 7. Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver-öffentlichung in Kraft.
Provinz Schlesien.
4.-,.
P.V. betr. Ankündigung von Geheimmitteln undähnlichen Arzneimitteln vom li). Dezember 1903.
§ I. Dil' öffentliche Ankündigung oder Anpreisung der in den An-lagen A und B aufgeführten Geheimmittel und ähnlichen Arzneimittel istverboten. Die Ergänzung der Anlagen bleibt, vorbehalten.
§ 2. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des § 1 werden mitGeldstrafe bis zu 60 Mark, an deren Steile im tJnvermögensfalle ent-sprechende Haft tritt, bestraft.
8 3. Hie Polizeiverordnung vom 4. September IS'.>5 aberdie öffentliche Ankündigung von Geheimmitteln zur Ver-hütung oder Heilung menschlicher Krankheiten wird auf-geh oben.
§ 4. Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit dem l. Januar 1904in Kraft.
(Anlagen A und I! wie bei Nr. 1 ,)
40. P.V. betr. Ankündigung von Geheimmitteln gegentierische Krankheiten vom 21. Oktober 1896.(§ 1 wie bei Nr. 26. § 2 wie bei Nr. 45.)