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Die preußischen Apothekengesetze : mit Einschluß der reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Betrieb des Apothekergewerbes
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Süßstoffgesetz. Ausführungsbestinimungen.

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Direktivbezirk..

Muster 2.

Süßstoffbezugsschein für andere Personen als Apotheker.Nr.......... für 19

(Genaue Bezeichnung des Inhabers des Bezugsscheins).....................................

zu (Ort, Straße, Hausnummer)............................................................................

wird hiermit unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs die Erlaubnis er-teilt, im Kalenderjahr 19 Süßstoff aus einer inländischen Apothekeoder unmittelbar von der Saccharinfabrik in Salbke-Westerhüsen beiMagdeburg gegen vorschriftsmäßig ausgestellte Bestellzettel zu beziehenund den bezogenen Süßstoff

(Angabe des Verwendungszweckes; bei den unter §4 Abs. 2 unter b des Gesetzesbezeichneten Gewertetreibenden genaue Bezeichnung der Waren, bei deren Her-stellung Süßstoff verwendet werden soll.)zu verwenden.

(Ort und Tag)......................................................................................................

(Bezeichnung der Direktivbehörde) ............•...........................................................

(Stempel und Unterschrift) ................ .................. ......

Ein Muster zum Süßstoffbestellzettel liegt an.

Anleitung zum Gebrauche.

1. Bei jeder Süßstofffcestellung ist dieser Bezugsschein dem Lieferer vorzulegen.Letzterer hat den gelieferten Süßstoff auf der Rückseite dieses Scheinesin den Spalten I bis 5 einzutragen, die Richtigkeit, der Eintragung durchAusfüllung der Spalten 6 und 7 zu I escheinigen und alsdann den Bezugs-dem Besteller zurückzugeben, den Bestellzettel aber als Beleg zum Süßstoff-ausgatebuche (Lagerbuche) zurückzubehalten.

2. Der Besteller (Inhaber des Bezugsscheins) hat in Spalte 8 den Tag des Ein-treffens der bestellten Süßstoffsendung zu vermerken.

.'!. Der bezogene Süßstoff darf nur zu den im vorstehenden Bezugsschein an-gegebenen Zwecken verwendet werden.

4. Am Jahresschlüsse hat der Inhaber des Bezugsseheins die Eintragungen derLieferer des Süßstoffs auf der Rückseite dieses Scheines abzuschließen, dieverwendete Süßstoffmenge abzusetzen und den verlliebenen Bestand in demBezugssoheine für das neue Jahr vorzutragen.

5. Der abgelaufene Bezugsschein ist alsdann — mit der im §15 Abs. 3 derAusführungsbestimmungen vorgeschriebenen Bescheinigung — mit den im§ 17 der Ausführungsbestimmungen vergeschriebenen Anschreibungen — derBezirkssteuerstelle einzureichen.

Muster 3.Süßstoffbestellzettel.

Auf Grund des anliegenden von de.

zu unter Nr...........ausgestellten Bezugsscheins für das

Kalenderjahr 19..... bestelle ich hiermit

(Form und Menge des gewünschten Süßstoffes sowie sonstige Wünsche hinsichtlieh

der Lieferung.)

(Ort und Tag).....................................................................................

(Firma)......................................................................................................

(Unterschrift) ..............................................................................................