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2 (1896) Organische Chemie
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Moleculares Brechungsvermögen.

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Durch Vergleich des molecularen Brechungsvermögens von Verbindungen,welche sich in der Zusammensetzung nur durch ein Atom Kohlenstoff oderzwei Atome "Wasserstoff oder ein Atom Sauerstoff unterscheiden, hat man auchannähernd festgestellt, welchen Antheil je ein Atom jener Elemente an jenenWerthen hat, und so das atomistische Brechungs vermögen der Elementeermittelt. Als atomistisches Brechungsvermögen oder als Refractionsäquivalentdes Kohlenstoffs hat sich für die rothe Linie C des Sonnenspectrums (rothe

n 2 ___ -j

"Wasserstofflinie H a) und die Formel , .-r, nach Brühl, bei einfacher

{n A + 2)d

Bindung ergeben: C = 2,48; für Wasserstoff: H = 1,04; für Sauerstoff, ein-fach gebunden, O 1 = 1,58, doppelt gebunden, O 11 = 2,34. In ähnlicher Weiseist ermittelt worden für Stickstoff (einfach gebunden): N = 3,08; für Chlor:Cl = 6,02 und für Brom: Br = 8,95.

Aus letzteren Werthen lässt sich das moleculare Brechungsvermögenorganischer Verbindungen leicht mit annähernder Bichtigkeit berechnen, dadas Molecularbrechungsvermögen einer Verbindung, unter Berücksichtigungder Bindungsweise, annähernd gleich ist der Summe der Befractionsäquivalenteder sie zusammensetzenden Elemente.

Umgekehrt kann man auch bei bekanntem molecularen Brechungs-vermögen aus dem atomistischen Brechungsvermögen der in einer Verbindungenthaltenen Elemente die Zusammensetzung und Bindungsweise derselben er-mitteln.

Sind in organischen Verbindungen doppelte Bindungen zwischen denKohlenstoffatomen vorhanden, so ist das moleculare Brechungsvermögen der-selben grösser, als der aus der Summe der atomistischen Brechungsvermögenberechnete Werth, und zwar ist der Ueberschuss proportional der Anzahl solcherdoppelten Bindungen; er beträgt 1,78 Einheiten für eine, und n X 1,78 Ein-heiten für n vorhandene Doppelbindungen, z. B.: Das moleculare Brechungs-vermögen des Allylalkohols, welcher eine doppelte Bindung enthält: CH 2 =CH

n 2 __ j

CH 2OH, wurde für die Formel . . . zu 16,85 gefunden, wogegen

dasselbe, gemäss obigem Gesetze, sich durch Rechnung als 17,04 ergiebt:3 X 2,48 + 6 X 1,04 + 1,58 -f- 1,78 = 17,04.Für jede dreifache Bindung erhöht sich das moleculare Brechungs-vermögen einer Verbindung um 2,18. Die Atomrefraction fürC=C be-trägt daher 2X2,48 + 1,78, fürC=C 2X2,48 + 2,18. Diese Thatsachenfinden bisweilen zur Entscheidung über die Constitution organischer VerbindungenVerwendung. So bestätigt z. B. das beobachtete Refractionsäquivalent 25,93des Benzols: C C H C , das aus chemischen Gründen hierfür angenommene Vor-handensein von drei doppelten Kohlenstoffbindungen, da sich der Werth 25,93nur unter Zurechnung von 3X1,78 aus dem atomistischen Brechungsvermögenableitet:

6 X 2,48 + 6 X 1,04 + 3 X 1,78 = 25,46.

b) Ci r cularpolarisation.

Viele organische Körper besitzen die Fähigkeit, die Schwingungsebenedes polarisirten Lichtstrahles entweder nach rechts oder nach links abzulenken.Verbindungen, welche diese Eigenschaft besitzen, bezeichnet man als optischactive. Einzelne Körper sind nur im festen Zustande, nicht dagegen im ge-lösten oder geschmolzenen Zustande optisch activ, z. B. Benzil: C 14 H 10 O 2 ,andere Körper drehen den polarisirten Lichtstrahl in fester und in gelöster Gestalt,