Druckschrift 
Elementar-Handbuch der Pharmacie : mit Berücksichtigung der sämmtlichen deutschen Pharmacopöen und Medicinalordnungen
Entstehung
Seite
1070
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

1070

Blutegel.

Wasser der eigentliche Wohnort der Blutegel, es bietet ihm dieses vielmehrnur die Vermittelung für seine Nahrung. Die Lage des vollgesogeneu Blut-egels im unmittelbaren Bereich des Wassers, ist eine ganz unnatürliche, derer zu Tausenden zum Opfer fällt, Nicht ganz so schlimm, aber immerhinnicht naturgemäss, befindet sich der gefangene Blutegel, welcher noch keineNahrung zu sich genommen hat im blossen Wasser. Es ist erwähnt worden,dass der Blutegel beim Beginn der kalten Jahreszeit in den Untergrundhinabsteigt und dort während 45 Monate ohne Nahrung in einem sehrunterdrückten ßespirations - und Lebenszustande zubringt. Beim Beginn desFrühjahres ist er sehr ausgehungert. Wird er nun, bei dem Versuch Nahrungzu erlangen, gefangen, ohne diese wirklich erreicht zu haben und nun inBeutel, Flaschen, Gelasse gebracht, darin weitere Zeit, oft Jahre lang,aufbewahrt, so befindet er sich gleichfalls und fortdauernd in einem natur-widrigen Zustande. Der Blutegel kann, vermöge seiner ausserordentlichgeringen Respiration, sehr lange ohne Nahrung bleiben. Aber dies hateine Grenze. Er bedarf wie jedes Thier der allgemeinen Bedingungender animalischen Existenz, d. h. der Bedingungen für den Athniungs- undLebensprocess, die in der Aufnahme von Nahrung und in ihren naturge-mässem Verbrauche liegen. Werden beide, oder nur eine Bedingung, ir-gend einem Thiere, hinaus über die vorhandene Grenze nicht erfüllt, so istder Tod die unabweisbare Folge. Millionen von Blutegeln sterben und star-ben den Hungeriodt. Eben so viele, oder vielleicht noch mehr, d. h. allediejenigen, welche im Dienste der leidenden Menschheit gebraucht wurdenund werden, starben und sterben an den entgegengesetzen Ursachen. Der Act,durchweichen der Blutegel dem Menschen nützt, ist ein natürlicher Act, esist der Act seiner Ernährung. In dem gesogenen Blute nimmt der Blutegelseine naturgemässe Nahrung. Hier wiederholt sich wiederum das Gesagte.Nach Einnahme der Nahrung bedarf der Blutegel der Buhe im Untergründe.Statt ihm aber diese zu gewähren und, nachdem man ihn schon vor demSaugen mit allerhand Stoffen, wie Bier, Essig, ausgehöhlte sauren Aepfeln,Zucker etc. gequält hat, behandelt man ihn auf eine ganz naturwidrige,rohe, mörderische Weise, entweder dadurch, dass man ihm, der in demZustande nur mit gesammter Anstrengung seiner, den Schlund und denDarmkanal schliessenden Muskeln das eingesogene Blut an sich haltenkann, durch Streifen mit dem Finger über seine Körper mit Gewalt dasBlut auspresst, oder Agentien wie Chlornatrium, Tabaksasche, Säuren etc.anwendet, um ihm durch diese Reizmittel zu dem naturwidrigen Acte derBlutabgabe zu vermögen. Den so doppelt gemarterten, matien Blutegel,welchen man mit Gewalt der Fähigkeit das aufgenommene Blut an sich zuhalten beraubt hat, bewahrt man dann im Wasser. Dies ist nun doppeltnachtheilig. Einmal verlangt er nach Ruhe, diese hat er im Wasser nicht.Denn der Aufenthalt im W 7 asser ist eine viel zu starke Veranlassung zurRespiration. Anderseits giebt man den Blutegel, indem man ihm der Fähig-keit das eingesogene Blut an sich zu halten, beraubt, der grösslen Gefahranheim, die überhaupt, für seinen Lebensprocess vorhanden ist. Das in dasWasser gelassene Blut fault, und die Produkte der Fäulniss sind die un-mittelbare Veranlassung des Todes des Blutegels. Der Blutegel lebt niein Gewässern, in denen nicht durch den Lebensprocess der Pflanze dieProdukte der animalischen Verwesung vollständig aufgesogen, in denensich nicht die bei der Verwesung entwickelnden Gase, Kohlensäure undAmmoniak, durch den Lebensprocess der Pflanze zu concreten Kohlen-wasserstoff- und Stickstoffverbindungen umgewandelt haben. Faulende Sub-stanzen sind dem Blutegel unter allen Umständen tödtlich. Wirken abererst ungünstige, oder unnatürliche Verhältnisse tödtlich auf einen Blutegel, so