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Elementar-Handbuch der Pharmacie : mit Berücksichtigung der sämmtlichen deutschen Pharmacopöen und Medicinalordnungen
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Receptur.

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Infusa werden stets durch Aufguss von kochendem Wasser auf diezu infundirende Substanz gemacht. Ist das Wasser nicht im Kochen be-griffen , sondern befindet es sich in einem Gefäss, welches in den Dampf-apparat hinein gehängt zu werden pflegt, so muss das Infusum noch wäh-rend 5 Minuten den heissen Wasserdämpfen ausgesetzt werden. Erforder-lich ist, dass die infundirte Substanz mit dem Wasser gut durch einandergerührt, gut bedeckt und nach dem Erkalten weder zu früh noch zu spätcolirt werde.

Zur Bereitung der Decocte wird die zerkleinerte Substanz mit der er-forderlichen Menge kalten Wassers übergössen, gut durch einander gerührt,die Büchse verschlossen und eine halbe Stunde der Einwirkung der Was-serdämpfe ausgesetzt. Während dieser Zeit wird der Inhalt der Büchsemehrere Male gut durch einander gerührt und dann gleich heiss colirt.Schreibt der Arzt vor, dass gegen das Ende der Operation noch eine an-dere Substanz zugesetzt werden soll, so geschieht dies, nachdem die Büchse25 Minuten den Dämpfen ausgesetzt gewesen ist. Ein Decoctum concen-tratum wird ohne Vermehrung der Substanz 3 / 4 Stunde, ein Decoctum con-centratissimum 1 Stunde lang dem Dampfe ausgesetzt. Salepdecoct wirdwie Salepschleim nur durch Vermischen des Saleppulvers mit kochendemWasser bereitet.

Decoct-Infusa bereitet man, indem man, nachdem das Decoctdie vorgeschriebene Zeit hindurch den Wasserdämpfen ausgesetzt gewesenist, zum heissen Inhalt der Büchse die zu infundirende Substanz zusetzt,sorgfältig umrührt, die Büchse wiederum verschliesst und zum Abkühlenbei Seite stellt.

Das Coliren geschieht durch Colatoria, oder durch den beschriebe-nen Decoctseiher. Der Zweck ist dann erreicht, wenn von der, in derInfundir- und Decoetbüchse enthaltenen Lösung des Arzneistoffes so wenigwie möglich in den Vegetabilien bleibt und nichts davon verschüttet wird.In die Colatur dürfen weder Unreinigkeiten aus dem Colatorium hinein-kommen, noch auch Theilchen der verwendeten Arzneisubstanz gerathen.Ehe es weiter verwendet wird, muss jedes Infusum oder Decoct in derMensur absetzen.

Einige Hülfsmittel. Der Receptarius ist genöthigt, die Arz-neien nicht nur vollkommen mit der ärztlichen Verordnung übereinstimmend,nicht nur in sauberer Form und Umhüllung, sondern auch in der kürzestenZeit anzufertigen. Zu manchen Tageszeiten sind, namentlich in frequentenGeschäften , die derartigen Anforderungen gar nicht zu vereinen, wenn ernicht darauf Bedacht nimmt, sich durch zweckmässige Hülfsmittel, durch Lö-sungen, Verreibungen und andere Vorkehrungen im voraus die kommende Ar-beit zu erleichtern. Verwendet der Receptarius nur einen Theil der ihm imLaufe des Tages kommenden geschäftsfreien Zeit zur Verfertigung dieser Hülfs-mittel und trifft die Vorkehrung, dass er mit steter Sorgsamkeit dieselbenerneuert, wenn sie auf die Neige gehen, so wird er auch, wenn sich dasGeschäft noch so drängt, es doch immer bewältigen können und nicht-thig haben mit übertriebener Eile zu arbeiten. Nichts ist störender undgefährlicher für die Genauigkeit des Arbeitens als der eintretende Sturm-marsch, das Durcheinanderrennen und mehr als gewöhnlich hastige Hand-haben von Utensilien und Arzneigläsern. In solchen Situationen behält derReceptarius nicht immer den klaren Geist und Selbstbewusstsein genug,um aus sich heraus die erforderliche Aufmerksamkeit und Controle für seinHandeln zu besitzen. Die meisten Irrthümer kommen auf Rechnung solcherSturm - und Drangperioden. Die Wahl der zu treffenden Vorkehrungenhängt von den Beobachtungen ab, welche der Receptarius am geeignetsten

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