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Elementar-Handbuch der Pharmacie : mit Berücksichtigung der sämmtlichen deutschen Pharmacopöen und Medicinalordnungen
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Der praktische Apothekenbetrieb.

parate ist es erforderlich, dass die Büchsen wenigstens zu drei Viertheilen ihrerHöhe den Wasserdämpfen ausgesetzt sind. Die Wasserdämpfe müssen dieTemperatur des kochenden Wassers haben. Ein Theil der Büchse kannmit dem kochenden Wasser unmittelbar in Berührung sein. Werden dieDämpfe aus einem Dampfkessel entwickelt, so darf ihre Temperatur nj eso hoch sein, dass sie die Flüssigkeit in den Büchsen bis zum Kochen er-hitzen. Erforderlich ausserdem sind Colatoria oder Decoct siebe.

Ueber die Menge der zu einem Infusum oder Decoct zu verwen.denden Substanz bestimmt die ärztliche Verordnung. Bei narkotischenoder stark wirkenden Vegetabilien ist diese stets erforderlich; wo siehier nicht vorhanden ist, da ist sie einzuholen. Ist diese Bestimmung beianderen Vegetabilien nicht gegeben, so wird auf 8 Theile des Infusumoder Decoeies ein Theil der Vegetabilien gerechnet. Abweichungen hier-von kommen bei dem Infusum saturatum oder concentratum und concentra-tissimum vor. In der Praxis werden diese selten angewendet. Ist diesaber der Fall, so bestimmt der Arzt auch gewönlich die Menge der zuverwendenden Vegetabilien. Im andern Falle rechnet man bei demInfusum concentratum auf 8 Theile Infusum l ] / 2 Theil Vegetabilen, beieinem infusum concentratissimum auf 8 Theile Infusum 2 Theile Vegetabi.lien. Die Vegetabilien müssen immer zweckmässig zerkleinert sein. DieSpeciesform ist die geeignetste. Nur wenn der Arzt es verschreibt, wirddies geändert. Pulver werden dann im groben Zustande verwendet. Ganzsind nur semina cardui mariae zu infundiren und zu kochen. Für das Sa-lepdecoct werden auf 1 Unze Decoct 5 Gran Salep gerechnet.

Wie die Menge der Substanz, verordnet der Arzt zuweilen auch dieMenge des zu verwendenden Wassers. In den meisten Fällen bezeichnetindess die ärztliche Verordnung nur die Colatur, d. h. diejenige MengeFlüssigkeit, welche nach dem Coliren des Infusums oder des Decoctesübrig zu bleiben hat. Es ist nöthig diese jederzeit innezuhalten und zwargilt als Regel: dass man Infusa und Decocte so einrichtet, dass die Cola.tur eher etwas geringer als grösser ist. Das Minus lässt sich durch Zusativon Wasser bei Bereitung der Arznei corrigiren, das Mehr ist, wenn esweggegossen wird eine Beeinträchtigung und Ungenauigkeit, wenn es ab-gedampft wird, bei Infusen ein Fehler. Aber auch das Minus der Colaturmuss seine Grenzen haben, es darf nie mehr als höchstens den 6. Theilder Colatur betragen. Man erreicht bei einiger Aufmerksamkeit sehr balddie nöthige Schätzung der Wassermenge, welche man aufzugiessen hat, umfür ein Infusum oder ein Decoct die richtige Colatur zu erhalten. Bereitetman Infusa und Decocte auf dem Dampfapparate so sind im Durchschnittauf 8 Theile Colatur, 10 Theile Wasser zu nehmen. Einige Vegetabilienmachen hiervon eine Ausnahme. Die sehr holzigen, sehr viel Schleim ent-haltenden und die sehr voluminösen verlangen mehr. Die trocknen schwe-ren nicht schleimigen Vegetabilen zuweilen etwas weniger Wasser. Natür-lich kommt dabei immer die Menge der verwendeten Substanz mit in An-rechnung. Vorausgesetzt, dass man auf 8 Theile Colatur 1 Theil Substanzverwendet, ist man benöthigt: bei Infusionen von Arnicablüthen 11 Theile,Sennesblätter lO 1 ^ Theile, Kamillen 10 Theile, Eibischwurzel 11 Theile,Baldrianwurzel 9*/ 2 Theile, Calmuswurzel 10 Theile Wasser. Wo nur kleineGewichtsmengen der Substanz verordnet sind, z. B. bei Ipecacuanha.Fingerhutkraut etc. nimmt man auf 8 Theile Colatur S 1 ^ bis 8 J / 2 TheileWasser. Fast dasselbe Verhältniss gilt für Decocte. Schleimige Sub-stanzen wie isländisches Moos erfordern mehr als 10 Theile Wasser. Be-reitet man die Decocte auf freiem Feuer, so ist es Vorschrift: die dop-pelte Menge der Colatur Wasser zu nehmen und damit so lange zu kochenbis die Colatur erreicht ist.