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Elementar-Handbuch der Pharmacie : mit Berücksichtigung der sämmtlichen deutschen Pharmacopöen und Medicinalordnungen
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Defectur.

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menen Arbeiten beendet werden und die gefertigten Arzneimittel entwederwirklich in die Behältnisse dafür gebracht worden sind, oder zur Einreihungbereit sind und an den dafür bestimmten Orten zum Erkalten, Absetzen etc.aufbewahrt werden können. Zuweilen lässt sich dies nicht ausführen, un-vorhergesehene Arbeiten kommen dazwischen, oder die Arbeiten sind auchselbst solche, welche in einem Tag nicht beendet werden können. Aberauch in solchen Fällen muss die Ordnung aufrecht erhalten, die begon-nenen Arbeiten müssen zweckmässig bewahrt und bedeckt werden.

Und wie jeder Tag seinen Abend, so muss jede Woche ihren Sonn-abend haben. Jede "Woche einmal muss der Lehrling dafür sorgen, dassdie Locale einer sorgfältigen Reinigung unterzogen werden. Alle Abendemüssen die Locale in Ordnung, jeden Sonntag muss die Ordnung beson-ders sorgsam aufrecht gehalten worden sein.

In jedem Jahre einmal pflegt man wohl Behältnisse und Locale einergrossen Revision zu unterwerfen und die etwa erforderlichen Reparaturenausführen zu lassen.

Utensilien, Apparate und technische Einrichtungen.

Das eben von den Localen Gesagte gilt auch von den zur Fabrika-tion der Arzneimittel erforderlichen Utensilien, Apparaten und tech-nischen Einrichtungen. Für das Vorhandensein dieser können nur dieerlassenen gesetzlichen Bestimmungen in Betracht kommen. Dem Besitzerder Apotheke ist es aber allein zustehend darüber zu entscheiden, in wel-cher Ausdehnung die in keinem Staate dafür eng begrenzten Bestimmungenauf seine eigene Apotheke anzuwenden sind. Der Lehrling, der in die Defectureintritt, oder der Defectarius hat nicht zu beurtheilen, in welcher Art diegegebenen Bestimmungen auf die erforderten Utensilien, Apparate undEinrichtungen anzuwenden sind, sondern er hat die vorhandenen pflicht-und sachgemäss zu handhaben.

Jeder junge Mann, der in die Defectur eintritt und dabei an die Er-lernung der Handhabung der Utensilien und Apparate geht, mus3 aus derBetrachtung des Betriebes eine Apotheke, speciell des Laboratoriums soviel ersehen, dass jene Erlernung für ihn eine Nothwendigkeit ist, ohnewelche er weder in seiner gegenwärtigen noch in seiner zukünftigenStellung seinen Platz ausfüllen kann. Wer die empyrischen Handleistungen,deren kunstgeübte vollkommene Uebung für den Betrieb eines Laborato-riums täglich erfordert wird und welche die eigentlich praktische Grund-lage der Arzneibereitung bilden, nicht ganz und gar zu üben versteht, ver-liert den natürlichen sichern Boden, den nur die bessere Einsicht undVerständniss giebt, und den er in solchem Falle sowohl als Lehrling, wieals Defectarius und Principal stets vermissen wird. Wer nicht verstehtStoss- und Siebapparate zu handhaben, wer die Utensilien behufs ihrerReinigung und Erhaltung nicht zu behandeln versteht, wer das Feuer nichtzu leiten, den Dampfapparat nicht zu handhaben, Apparate nicht zusammen zusetzen im Stande ist, wird es auch niemals verstehen diese Behandlung vonAndern vollkommen zu verlangen. Dies gilt für alle Lagen gleich, alsLehrling dem Stösser gegenüber, als Defectarius dem Lehrling und alsPrincipal allem Personal gegenüber. Es ist daher ein dringendes Verlangen,welches jeder junge Mann an sich stellen muss, zu solchem Erlernen seinmechanisches Talent zu üben. Es versteht sich von selbst, dass der Weghierzu nur im Allgemeinen angegeben werden kann. Für die Uebung