Das ontogenetische Causalgesetz.
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Organismenart, also bereits etwas spezifisch genau Bestimmtes ist."Wenn wir aber dies wieder einräumen und gleichzeitig an der Vorstellung•der Rekapitulation festhalten wollen, so setzen wir uns wieder in Konfliktmit der Hypothese einer natürlichen Entwicklung der Organismen.Denn die Vorstellung, daß die Eizelle eine Anlagesubstanz ist, ver-bunden mit der Lehre von der Rekapitulation, führt uns auf den Stand-punkt der Anhänger der Präformationstheorie zurück.
Die Erkenntnis des bestehenden Widerspruchs zeigt uns auchden Weg zu seiner Lösung. Mit der Ansicht, zu der die moderne Bio-logie geführt hat, daß die Eizelle eine komplizierte Anlagesubstanzfür das ausgebildete Tier ist, das aus ihr hervorgeht, läßt sich der dieWissenschaft beherrschende Gedanke einer natürlichen Entwicklungder Organismen nur durch die Annahme verbinden, daß die Eizellein der Stammesgeschichte ebenfalls eine allmähliche Entwicklung,welche zu dem aus ihr hervorgehenden Endprodukt in Beziehung steht,hat durchmachen müssen, und daß sie dadurch aus einer Zelle mit wenigenund einfachen Anlagen zu einer unendlich und wunderbar kompliziertenAnlagesubstanz geworden ist. Oder mit anderen Worten: Wir müssenin der Entwicklung einer Organismenart zwei verschiedene Reihenvon Vorgängen auseinander halten: 1. die Entwicklung der Artzelleoder des Eies, welche sich in einer steten, fortschreitenden Richtungvon einer einfacheren zu einer komplizierteren Organisation (des Idio-plasmas) fortbewegt, und 2. die sich periodisch wiederholende Ent-wicklung des vielzelligen Individuums aus dem einzelligen Repräsentanten•der Art oder die einzelne Ontogenese, die im allgemeinen nach denselbenRegeln wie in der zunächst vorausgegangenen Ontogenese erfolgt, aberjedesmal ein wenig modifiziert, entsprechend dem Betrag, um welchensich die Artzelle selbst in der Phylogenese verändert hat.
Beide Entwicklungsreihen müssen in einem kausalen Abhängig-keitsverhältnis stehen und einen vollständigen Parallelismus zueinanderzeigen. Denn einmal muß jede Veränderung in der Anlage der Eizellenotwendigerweise einen entsprechend abgeänderten Verlauf der Onto-genese zur Folge haben. Und umgekehrt kann eine Veränderung, welchein späteren Stadien und im Endprodukt der Ontogenese durch äußereFaktoren bewirkt worden ist, nur dann zu einem bleibenden Ervverb•der Art werden und sich nur dann in der Folge immer wieder geltendmachen, wenn sie das Idioplasma der Eizelle für die nächste Generationin entsprechender Weise abgeändert hat. Ich habe dieses Abhängig-keitsverhältnis zwischen dem Eizustand einerseits und demVerlauf und Endresultat der Ontogenese andererseits alsdas ontogenetische Causalgesetz und als den Parallelismuszwischen Anlage und Anlageprodukt bezeichnet (s. meineAllgemeine Biologie, III. Aufl., 1909, Kap. 25-28).
Nach dem ontogenetischen Causalgesetz schließt demnach dasEntwicklungsproblem zwei Aufgaben in sich: Erstens ist zu unter-suchen, wie und durch welche Mittel die in der Eizelle gegebene An-lage mittels der Ontogenese in die ausgebildete Endform übergeht,wie also das im Ei verborgene, innere Entwicklungsgesetz verwirklichtwird; hierin besteht die Aufgabe der deskriptiven und experimentellenEmbryologie; und zweitens muß erforscht werden, wie im phylogene-tischen Prozeß die Eigenschaften und Anlagen des befruchteten Eiesentstanden sind, durch welche es wieder der Ausgangspunkt bestimmtgerichteter, komplizierter ontogenetischer Prozesse wird. Hier liegen
O. Hertwig, Die Elemente der Entwicklungslehre. 5. Aufl.
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