Tabelle 73.Bedingungen der Staatsbahnen für Lieferung von Seifen.
Material
Staat
ÄußereErscheinungen
Gehalt
an
Fettsäuren
%
Sonstige E igenschaften
Preußen1903
klar und durchscheinend,geruchlos
mindestens
40
(Braune oder grüne Seife) soll frei von Kieselsäure, kiesel-sauren Salzen, Ton, Stärkemehl und sonstigen Füllmittelnbzw. fremdartigen Zusätzen und so fest sein, daß sie bei25° sich nicht zieht. Tran und übelriechende Fette dürfenzur Seife nicht verwandt werden. Zusatz von Harz istbis zu 5% des verwendeten Fettes zulässig.
Schmier-seife
Bayern1900
hellbraun, an den Kanten hell
durchscheinend, Konsistenz auch
im Sommer noch dicksalben-
artig, zähe
mindestens35
Muß reinste harzfreie ölseife sein, soll keine fremdartigen,namentlich ätzenden Bestandteile sowie Beschwerungs-mittel haben und Putz- und Schmierzwecken entsprechen.Wasser darf 45%, Asche (Kali) 10%, Verunreinigungen3,85% nicht übersteigen. TJnverseifbares Fett sowie freiesAlkali dürfen nicht vorhanden sein. Beim Lagern dürfensich keine flüssigen Ausscheidungen bilden.
Sachsen1902
dickschmierig
—
Muß aus Leinöl hergestellt, frei von schädlichen Stoffen seinund wenigstens 45 % Fettgehalt zeigen.
Württemberg1904
dicksalbenartig, zähe, hellbraun.an den Kanten durchscheinend
mindestens35
Reinste harzfreie Ölseife, darf keine fremdartigen, nament-lich ätzenden Bestandteile, Stärkemehl, Erdmetalloxydeenthalten. Muß Putzzwecken und, im Wasser gelöst, Schmier-zwecken dienen und in lauem Wasser sich gleichmäßig ver-teilen. Farben ausgeschlossen. Mineralöl und unverseifbaresFett sind unzulässig. Aschengehalt (abgesehen von ge-bundenem Alkali) unter 5%. Spuren von freiem Alkali.
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Schmier-
Baden
1904.
dicksalbenartig, zähe, hellbraun,an den Kanten durchscheinend
mindestens35
Reinste, harzfreie Ölseife, ohne fremde Beimischung undBeschwerungsmittel, desgl. frei von Mineralöl, Mineral-fetten und unverseifbarem Fett, nur kleinen Gehalt anfreiem Alkali besitzend. Beim lagern dürfen sich keine flüs-sige Ausscheidungen bilden. Aschengehalt nicht über 5%.
seife
Reichslande1903
klar und durchscheinend, darf
keinen schlechten Geruch
besitzen
mindestens40
(Grüne) aus Leinöl ohne Beimengungen von Tran,
Harz usw. Frei von Verunreinigungen, fremden Zusätzen,
Farbstoffen. Darf beim lagern nicht zerfallen, kein Wasser
abscheiden, nicht flüssig werden und nicht aus altem,
ranzigem Öle hergestellt sein. 8% Kali enthaltend.
Preußen1903
darf keinen besonders auffälligen
Geruch besitzen, d. h. weder
übelriechend noch künstlich
wohlriechend
mindestens00
Soll neutrale Kernseife sein. Frei von Harz, Kieselsäure,kieselsauren Salzen, Ton, Stärkemehl und sonstigen fremd-artigen Zusätzen. Beim Waschen ausreichend schäumend.Sie muß trocken sein, 5 Tage lang der luft bei 20° aus-gesetzt, höchstens 5% ihres ursprünglichen Gewichtesverlieren.
WeißeSeife
Württemberg1901
-
60
(Kernseife) soll rein, frei von Harz, Kieselsäure und Ver-unreinigungen und trocken sein, Wassergehalt nicht über25 %.
(Kernseife)
Baden1904
muß fest, nicht schmierig und
von nicht zu dunkler Farbe
sein
mindestens69
Muß ungefüllt sein, frei von fremden Beimengungen undunverseifbarem Fett, höchstens Spuren von freiem Al-kali. Wassergehalt höchstens 30%. Olein- und Harzseifenicht zulässig.
Reichslande
1903
nicht schmierig, weiß, hart
mindestens65
Muß neutrale Kernseife, frei von Unreinigkeiten, gut aus-gesalzen sein, 7,5% Natron, höchstens 25% Wasser; keinfreies Natron oder freie Fettsäure.
Die Bedingungen von Bayern und Sachsen enthalten keine Bestimmungen über weiße Seife.
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