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Untersuchung der Mineralöle und Fette, sowie der ihnen verwandten Stoffen : mit 92 Fig.
Entstehung
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406-407
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Tabelle 73.Bedingungen der Staatsbahnen für Lieferung von Seifen.

Material

Staat

ÄußereErscheinungen

Gehalt

an

Fettsäuren

%

Sonstige E igenschaften

Preußen1903

klar und durchscheinend,geruchlos

mindestens

40

(Braune oder grüne Seife) soll frei von Kieselsäure, kiesel-sauren Salzen, Ton, Stärkemehl und sonstigen Füllmittelnbzw. fremdartigen Zusätzen und so fest sein, daß sie bei25° sich nicht zieht. Tran und übelriechende Fette dürfenzur Seife nicht verwandt werden. Zusatz von Harz istbis zu 5% des verwendeten Fettes zulässig.

Schmier-seife

Bayern1900

hellbraun, an den Kanten hell

durchscheinend, Konsistenz auch

im Sommer noch dicksalben-

artig, zähe

mindestens35

Muß reinste harzfreie ölseife sein, soll keine fremdartigen,namentlich ätzenden Bestandteile sowie Beschwerungs-mittel haben und Putz- und Schmierzwecken entsprechen.Wasser darf 45%, Asche (Kali) 10%, Verunreinigungen3,85% nicht übersteigen. TJnverseifbares Fett sowie freiesAlkali dürfen nicht vorhanden sein. Beim Lagern dürfensich keine flüssigen Ausscheidungen bilden.

Sachsen1902

dickschmierig

Muß aus Leinöl hergestellt, frei von schädlichen Stoffen seinund wenigstens 45 % Fettgehalt zeigen.

Württemberg1904

dicksalbenartig, zähe, hellbraun.an den Kanten durchscheinend

mindestens35

Reinste harzfreie Ölseife, darf keine fremdartigen, nament-lich ätzenden Bestandteile, Stärkemehl, Erdmetalloxydeenthalten. Muß Putzzwecken und, im Wasser gelöst, Schmier-zwecken dienen und in lauem Wasser sich gleichmäßig ver-teilen. Farben ausgeschlossen. Mineralöl und unverseifbaresFett sind unzulässig. Aschengehalt (abgesehen von ge-bundenem Alkali) unter 5%. Spuren von freiem Alkali.

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Schmier-

Baden

1904.

dicksalbenartig, zähe, hellbraun,an den Kanten durchscheinend

mindestens35

Reinste, harzfreie Ölseife, ohne fremde Beimischung undBeschwerungsmittel, desgl. frei von Mineralöl, Mineral-fetten und unverseifbarem Fett, nur kleinen Gehalt anfreiem Alkali besitzend. Beim lagern dürfen sich keine flüs-sige Ausscheidungen bilden. Aschengehalt nicht über 5%.

seife

Reichslande1903

klar und durchscheinend, darf

keinen schlechten Geruch

besitzen

mindestens40

(Grüne) aus Leinöl ohne Beimengungen von Tran,

Harz usw. Frei von Verunreinigungen, fremden Zusätzen,

Farbstoffen. Darf beim lagern nicht zerfallen, kein Wasser

abscheiden, nicht flüssig werden und nicht aus altem,

ranzigem Öle hergestellt sein. 8% Kali enthaltend.

Preußen1903

darf keinen besonders auffälligen

Geruch besitzen, d. h. weder

übelriechend noch künstlich

wohlriechend

mindestens00

Soll neutrale Kernseife sein. Frei von Harz, Kieselsäure,kieselsauren Salzen, Ton, Stärkemehl und sonstigen fremd-artigen Zusätzen. Beim Waschen ausreichend schäumend.Sie muß trocken sein, 5 Tage lang der luft bei 20° aus-gesetzt, höchstens 5% ihres ursprünglichen Gewichtesverlieren.

WeißeSeife

Württemberg1901

-

60

(Kernseife) soll rein, frei von Harz, Kieselsäure und Ver-unreinigungen und trocken sein, Wassergehalt nicht über25 %.

(Kernseife)

Baden1904

muß fest, nicht schmierig und

von nicht zu dunkler Farbe

sein

mindestens69

Muß ungefüllt sein, frei von fremden Beimengungen undunverseifbarem Fett, höchstens Spuren von freiem Al-kali. Wassergehalt höchstens 30%. Olein- und Harzseifenicht zulässig.

Reichslande

1903

nicht schmierig, weiß, hart

mindestens65

Muß neutrale Kernseife, frei von Unreinigkeiten, gut aus-gesalzen sein, 7,5% Natron, höchstens 25% Wasser; keinfreies Natron oder freie Fettsäure.

Die Bedingungen von Bayern und Sachsen enthalten keine Bestimmungen über weiße Seife.

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