M. Vasclin.
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Fall 1. Die unter 1. S. 221 zur Unterscheidung von Vaselinund konsistentem Schmieröl angegebene Vorschrift kann inZweifelsfällen durch folgende Probe ergänzt werden:
1 g der Probe wird in 10 ccm Äther, event. unter schwachemErwärmen am Rückflußkühler gelöst, nach Abkühlen auf Zimmer-wärme mit 20 ccm absolutem Alkohol versetzt und in einer Kälte-mischung auf — 20° abgekühlt. Nach Erwärmen auf Zimmer-temperatur schüttelt man die Probe kräftig durch und erhältso bei Vaselin einen weißen, flockigen, sich zusammenballendenparaffinartigen Niederschlag, bei konsistentem Schmieröl einenhellbraunen, dicköligen bis klumpigen Niederschlag.
Fall 2. (Prüfung auf Paraffinöl, Vaselinöl und Paraffin -butter.) Kristallinisch-paraffinhaltige Erzeugnisse, die sichdurch einen Erstarrungspunkt von über 30° als Paraffin-butter kennzeichnen sollen, haben stets hohen Paraffin-gehalt (17,5—34 %), während Produkte mit niedrigerem Er-starrungspunkt höchstens 12,6 % Paraffin enthalten.
Fall 3. (Prüfung auf Kunstvaselin.) Zur genauen Prüfungauf Kunstvaselin sind in Zweifelsfällen 0,5 g des auf derTonplatte verbleibenden Rückstandes in 5 ccm Schwefel-kohlenstoff zu lösen, event. unter schwachem Erwärmenam Rückflußkühler, und mit 50 ccm Alkoholäther (1:1)bei 25° zu versetzen. Tritt ein flockiger Niederschlag ein, so istCeresin und somit Kunstvaselin zugegen.
Um die Verzollung natürlicher unbearbeiteter Roherdöle alsParaffinbutter auf Grund des Erstarrungspunktes zu verhüten,ist Folgendes zu beachten:
Fall 4. (Prüfung auf Roherdöl.) Gegenwart von Roherdölist anzunehmen, wenn die Probe roherdölartigen Geruch nach un-gereinigtem Benzin und Petroleum sowie dunkle Farbe zeigt, undbeim Aufstreichen der Probe auf unglasierten Ton eine braungefärbte glanzlose Schicht (asphalthaltiges Paraffin) verbleibt.Durch Nachweis von Benzin und Petroleumbestandteilen bei derDestillationsprobe läßt sich Anwesenheit von Rohöl ebenfallsfeststellen.