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Erdöl und seine Verarbeitungsprodukte.
Probierröhrchen im siedenden Wasserbade zu erwärmen, danachauf Zimmertemperatur abzukühlen und dann erst eine Stundelang in das Wasserbad zu senken ist. Erweist sich die Probe inbeiden Fällen als nicht fließend, so ist sie als „Vaselin" zu be-trachten, andernfalls als „Schmieröl". In Zweifelsfällen hat stetsdie Untersuchung durch einen Chemiker zu erfolgen.
2. Erwies sich die Probe als kristallhaltig, so ist ihr Er-starrungspunkt nach Ziffer 43, Teil III der Anleitung für die Zoll-abfertigung zu bestimmen.
Hierzu ist eine Durchschnittsprobe aus dem Faß zu ent-nehmen, in gelinder Wärme aufzuschmelzen, gut durchzumischenund mit Hilfe eines Glasstabes ein Tropfen zur Prüfung zu ent-nehmen. Die Temperatur des Wassers im Becherglase brauchtin der Regel 50° nicht zu überschreiten. Es sind zwei Be-stimmungen vorzunehmen, die auf weniger als 1° untereinanderübereinstimmen müssen; der niedrigere beobachtete Wert istder Verzollung zugrunde zu legen. Liegt der Erstarrungspunktüber 30°, so ist die Ware als „Paraffinbutter" der Tarifnummer250, im entgegengesetzten Fall als „Paraffinöl" oder „Vaselinöl"der Tarifnummer 239 zuzuweisen.
Erforderlichenfalls könnte noch in der Anleitung für dieZollabfertigung bei „Weichparaffin", Teil III Ziffer 43 ein-geschoben werden: ,,,Weichparaffin' gibt, bei 15° auf einenTeller aus gebranntem, unglasiertem Ton (Porzellan) gedrückt,keine öligen Bestandteile an den Ton ab, auch wird sein Er-starrungspunkt dadurch nicht verändert."
Die angeführten Vorschriften können nach Versuchen vonMarcusson und L o e b e 11 noch in folgender Weise er-gänzt werden:
Einzelne paraffinhaltige Öle zeigen wechselnde Kon-sistenz; je nachdem sie vor der Prüfung nicht erwärmt und bewegtoder bis zur völligen Schmelzung des Paraffins erhitzt und ruhigabgekühlt wurden, sind sie flüssig oder nicht flüssig (Holde,Mitt. 1895, 262). Es ist daher eine Probe, die im Anlieferungs-zustand Paraffinausscheidungen zeigt, aber im übrigen flüssig ist,von der Prüfung nach 1—3 erst dann auszuschließen, wenn sienach Erhitzung im siedenden Wasserbad bis zur Klarflüssigkeitund darauffolgender einstündiger Abkühlung auf + 15° fließendbleibt.