HHMHW
34
Erdöl und seine Verarbeitungsprodukte.
des auf dem Deckel sitzenden Aufzugsknopfs während des Versuchsunterstützt werden. Im übrigen wird auf Entflammbarkeit von ]/ 2 °zu % ° in gleicher Weise wie bei der Petroleumprüfung geprobt. Hierzuwird das Gefäß a aus dem Kältebade herausgenommen und mit einemHandtuch umwickelt. So ist vermieden, daß die aus c fortwährendentweichende Kohlensäure die Zündflamme zum Verlöschen bringt.Die Prüfung beginnt bei —50° oder —60°.
Eine Korrektur für den Barometerstand und den heraus-ragenden Alkoholfaden des Thermometers wird nicht angebracht.
Zur Bestimmung des Brennpunktes nimmt man denDeckel des Probers ab, spannt das Kältethermometer in ein Stativein und führt von 1 / 2 ° zu 1 / 2 ° ein Lötrohrflämmchen an die Ober-fläche des Benzins. Derjenige Punkt ist der Brennpunkt, beiwelchem ein fortdauerndes Brennen der Benzinoberfläche stattfindet.
Flammpunkte und Brennpunkte einiger Benzine verschiedenerSiedegrenzen sind nachstehend angegeben (Mitteilungen1899,17, 70):
Siedegrenzen des
Benzins ___ 50—00° 00—78° 70—88° 80-
Fp....... unter -58° —39° —45°
Zp ........... — —34» —42°
-100° 80—115° 100—150°
-22° —21° +10°
—19° + 10°
Die Unterschiede zwischen Flammpunkt und Brennpunktsind, wie man sieht, bei Benzinen bedeutend kleiner als beihöher siedenden Erdölprodukten, z. B. den sog. Mineralschmier-ölen.
Vergleichsflammpunkte anderer feuergefährlicher Flüssig-keiten: Absoluter Alkohol +12° bei 768 mm, 94 gew.-proz.Alkohol +18°, 70proz. Alkohol 22°, 50 proz. Alkohol 26,5°,Benzol — 8° (710—713 mm), Terpentinöl zwischen 30 und 32°.
IV a. Explosionsgefahr.
In Laienkreisen werden oft die Begriffe „brennbar" und„explosiv" verwechselt.
Explosiv sind nur Mischungen von brennbaren Dämpfenmit Luft, Sauerstoff oder anderen leicht oxydierend wirken-den Gasen, indessen nicht beliebige Mischungen, sondern nurGemische bestimmter Konzentration. Die folgende Zusammen-stellung (Tabelle 3) zeigt einige von Bunte und Eitner 1 )
1 ) Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung 1901,
Nr. 45.