Druckschrift 
Auskunftsbuch für die chemische Industrie
Entstehung
Seite
934
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

r

934

Patentgcsctzc.

Hauptpatente sich vorfinden, die dort für diese Teile gewählten Bezugs-zeichen beizubehalten sein.

Für die Bezugszeichen sind die kleinen lateinischen Buchstaben(a, b, c) in einfacher, leicht lesbarer Schrift zu verwenden. Sind mehrals 25 Zeichen nötig, so sind arabische Ziffern zu verwenden. Zur Be-zeichnung von Schnittlinien dienen die grossen lateinischen Buchstaben.Winkel sind mit kleinen griechischen Buchstaben («, ß, y) zu bezeichnen.

Die Beifügung von Strichen, Häkchen oder Ziffern zu den Bezugs-zeichen ist zu vermeiden. Nur 'wenn innerhalb derselben Figur ein Teilin mehreren Stellungen gezeichnet wird, ist, unter Beibehaltung desselbenBuchstabens für alle Stellungen, die Unterscheidung durch oben rechtsangebrachte Striche oder Ziffern herbeizuführen.

Ist unmittelbar bei den dargestellten Teilen kein genügender Raumfür die Bezugszeichen vorhanden, so sind die Teile mit den möglichstnahe zu setzenden Zeichen durch geschwungene Linien zu verbinden.

Bewegungsrichtungen sind durch Pfeile anzudeuten, falls dadurchdas Verständnis erleichtert wird.

Projektions- und Mittellinien sind in der Regel wegzulassen.

5. Anspruch.

a) Der Ansprnch geht zweckmässig von dem Gattungsbegriff aus, demdie Erfindung möglichst nahe untergeordnet ist. Dieser Gattungsbegriffwird auch der für die Veröffentlichung bestimmten Benennung der Er-findung zugrunde zu legen sein. Zur Unterscheidung von anderen Gegen-ständen derselben Gattung sind in den Anspruch nur solche Bestimmungs-merkmale aufzunehmen, die für die Kennzeichnung des Wesens der Er-findung notwendig sind. Gehört der Zweck zu dieser Kennzeichnung, soist auch er im Anspruch zu erwähnen.

b) Allgemeine Hinweise auf die Zeichnung, oder die Beschreibung,z. B. „wie gezeichnet und beschrieben", sind zu vermeiden. Hauptanspruchund Nebenansprüche sind mit fortlaufenden arabischen Ziffern zu ver-sehen.

c) In dem Anspruch eines Zusatzpatentes ist auf das HauptpatentBezug zu nehmen und zum Ausdruck zu bringen, was an der früherenErfindung durch die neue Erfindung abgeändert oder ergänzt werden soll.

d) Längere Ansprüche werden zweckmässig der Beschreibung nichtunmittelbar angefügt, sondern als besondere Anlage in zwei Ausführungeneingereicht.

6. Modelle und Probestücke.

Bei der Einreichung von Modellen und Probestücken ist zu erklären,ob sie im Falle der Entbehrlichkeit zurückgegeben werden sollen odervernichtet werden können.

Haben Modelle oder Probestücke einen besonderen Wert, so ist indem Anschreiben hierauf hinzuweisen. Können sie schon durch ein un-vorsichtiges Auspacken leicht beschädigt oder durch die Einwirkung vonLicht, Feuchtigkeit u. dgl. verdorben werden, so ist die Umhüllung mitder deutlichen Aufschrift zu versehen: „Ungeöffnet in den Geschäftsgang."

7. Verschiedenes.

a) In allen Schriftstücken sind entbehrliche Fremdwörter zu ver-meiden.

b) Schriftsätze, die mehrere Seiten umfassen, sind mit Seitenzahlenzu versehen. In allen Schriftsätzen ist an der linken Seite ein Raumvon mindestens 5 cm für amtliche Vermerke frei zu lassen.

c) In allen Eingaben, zu denen Anlagen gehören, sind die Anlagenbesonders aufzuzählen.