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2 (1920)
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1124
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Vinuai.

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Lediglich der Vollständigkeit wegen führen wir noch die folgenden Getränke auf,welche vor Erlass des gegenwärtig gültigen Weingesetzes z. Th. als Weine, z. Th. alsweinähnliche Getränke bezeichnet worden waren, deren gewerbmässige Herstellung durch dasneue Weingesetz aber zum Theil untersagt ist:

Tresterweine werden hergestellt durch Vergähren von Zuckerwasser über ganzoder theilweise ausgepressten Trauben (Trestern) uüd Zusatz von Weinsäure. Sie ent-halten wenig Extrakt, aber verhältnissmässig viel Mineralbestandtheile. Die gewerbsmässigeHerstellung ist untersagt.

Hefen weine gewinnt man durch Vergähren von Zuckerwasser über Weinhefeund Zusatz von Tannin und Weinsäure. Die gewerbsmässige Herstellung ist untersagt.

Rosinenweine, a) Man lässt Rosinen mit einer entsprechenden Menge Wasser fürsich vergähren. b) Man setzt zu Most Auszüge von Rosinen hinzu, c) Man setzt zuMost oder Wein Rosinen ohne Zusatz von Wasser hinzu. Die Herstellung völlig ver-gohrener Weine auf diesem Wege ist untersagt. Gestattet dagegen die Herstellung vonSüssweinen, welche als solche ausländischen Ursprungs in den Verkehr gebracht werden.

Kunstwein wird durch Vermischen von Wasser, Alkohol, Zucker, Weinääureund gerbsäurehaltigen Materialien ohne Gährung hergestellt. Die gewerbmässige Herstel-lung ist untersagt.

Schaumwein, Champagner, a) Man lässt zuckerhaltige Weine auf der Flaschegähren. b) Man imprägnirt mit Zucker versetzte Weine künstlich mit mineralischerKohlensäure. Schaumweine sind nicht alsWein" im Sinne des Weingesetzes anzusehen,sie gelten als Kunstprodukte.

Obstweine. Der Saft des Schalen- und Beerenobstes (Birnen, Aepfel, Johannis-beeren, Stachelbeeren, Blaubeeren) wird nach geeigneter Verdünnung mit Wasser unterZusatz von Zucker vergohren.

Cyder. Frischer Obstsaft wird mit soviel Alkohol (1516 Proc.) versetzt, dassGährung nicht mehr eintreten kann, das Getränk also haltbar wird. Darf weder alsObstwein noch als Wein bezeichnet werden und ist im Sinne der Gewerbeordnung alsBranntwein aufzufassen.

Die in den Apotheken verwendeten Weine sind im allgemeinen folgende:

Yinmn album. Vitium generosum album. Weisswein. Vin blatte. WhiteWine. Jeder unverfälschte, völlig ausgcgohrene Weisswein. Man wird also in Deutsch-land eine gute Sorte Rheinwein, Moselwein, Pfälzerwein, Haardwein oder einenähnlichen Wein wählen.

Vitium rubrum. Rothwein. Vin rouge. Red wine. Jeder völlig vergohrene(nicht süsse) Rothwein. Man wird entweder einen deutschen Rothwein oder einegute Sorte eines französischen Rothweins (Bordeaux) wählen, dagegen unter denitalienischen Rothweinen die an Gerbsäure und Farbstoff allzureichen sogen. Verschnitt-weine vermeiden.

Viuum Xerense. Xeres. Sherry. UnterXeres" ist eigentlich nur der in derUmgebung von Xeres de la Frontera, spanische Provinz Cadiz, wachsende Wein zuverstehen. Man hat sich indess daran gewöhnt, als Xeres einen beliebigen spanischenWein zu bezeichnen. Da diese spanischen Weine vielfach den an sie zu stellenden be-rechtigten Ansprüchen nicht genügen, so lässt das Arzneibuch ausdrücklich zu, dass zurDarstellung der pharmaceutischen Zubereitungen an Sielle des Xeres jeder andere Süd-wein mit ähnlichen Eigenschaften verwendet werden darf. Als Ersatz des Xeres kommennamentlich in Betracht die italienischen Marsalaweine, ferner die sogen, griechischenXeresweine. Auf S. 1146 ist die Analyse eines alsAchaier, griechischer Xeres"bezeichneten Südweines wiedergegeben, welcher von der Weinbaugesellschaft Achaia inPatras herstammt und als ein vortrefflicher Ersatz eines guten Xeres zu empfehlen ist.

Vinum achajeuse (Ergänzb.). Der oben erwähnte griechische Süsswein, ein Ersatzder spanischen, sogen. Xeres-Weine.

Viuum marieiretise (Ergänzb.). Madeira. Ein alkoholreicher, wenig süsser, bräun-lich-gelber Wein von den Kanarischen Inseln.

Vitium malacense. Malaga. (Helv. Ergänzb.). Braunrother spanischer Süssweinmit einem Alkoholgehalte von 13 18 Vol.-Proc, und einem Gehalte von 1018,0 g Zuckerpro 100 ccm. Das zuckerfreie Extrakt betrage 34,0 g pro 100 ccm.

Vitium marsaleuse. Marsala. (Helv. Ergänzb.). Hellbrauner sicilianischer Weinvon schwach süssem Geschmacke mit einem Alkoholgehalt von 1318 Vol.-Proc. undeinem Gehalt von 24,0 g Zucker pro 100 ccm. Das zuckerfreie Extrakt betrage 23,5 gpro 100 ccm.

Vinum porteuse. Portwein. (Ergänzb.). Alkoholreicher, wenig süsser, portugiesischerWein von braunrother Farbe.

Vinum tokayettse. Tokayer. (Ergänzb.). Alkoholreicher, süsser Ungarwein vongelber bis bräunlicher Farbe.