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Petroleum.
Petroleumäther. Zwischen 50 und 60° C. siedend. Spec. Gew. = 0,650—0,660.
Petroleuinbenzin, Gasolin«, Gasölen, Gasäther, Eerosolen. Zwischen 60 und80° C. siedend.
Ligroine. Zwischen 80 und 120° 0. siedend.
Putzöl, Terpentinöl-Surrogat. Zwischen 120 und 150° C. siedend. In der "Wachs-tuchfabrikation zum Verdünnen des Firniss, ferner zum Putzen von Maschinentheilen ver-wendet.
Leuchtpetroleum. Zwischen 150 und 270° C. siedend.
Möhringsöl, Schmieröl. Zwischen 270 und 310° C. siedend.
Bestillationsriickstand. Enthält Paraffin und wird auf konsistente Schmierfette,ferner auf Vaselin verarbeitet.
II. Aether Petrolei. Petroleumäther. Petroläther. Petrolnaphtha. Ist von
Helv. als Aether Petrolei und von Germ, abweichend von der technischen Nomenklaturals Benzinum Petrolei aufgenommen worden. Vergl. Bd. I, S. 473.
III. Leuchtpetroleum. Brennpetroleum. Petroleum. Olenm Petrae (Ergänzb.)-Das durch Rektifikation des rohen Brdöls gewonnene Produkt, welches der bei 150 bis270° C. übergehenden Fraktion entspricht. — Für Deutschland kommen zur Zeit alsLeuchtmaterial in Betraeht:
1) Amerikanisches Petroleum. Gelblich, mit bläulicher Fluorescenz. Spec-Gew. etwa 0,800 bei 15° C.
2) Russisches (Nobel-) Petroleum. Fast farblos, mit sehr geringer bläulicherFluorescenz. Spec. Gew. etwa 0,825 bei 15° O.
3) Galizisches Petroleum. Gelblich bis farblos, mit bläulicher Fluorescenz-Spec. Gew. etwa 0,820 bei 15° C.
Das in den grössten Mengen nach Deutschland eingeführte Petroleum iBt da»amerikanische. Das am besten raffinirte das russische. Die Ansicht, dass man russische»Petroleum in gewöhnlichen Rundbrennern nicht brennen könne, ist ein ungerechtfertigte»Vorurtheil. Im Gegentheil besitzt das russische Petroleum vor dem amerikanischen denVortheil der grösseren Leuchtkraft. Da aber das russische Petroleum ein etwas höhere»spec. Gewicht hat wie das amerikanische, so stellt sich das russische Petroleum, welchesnach Gewicht gekauft und nach Maass verkauft wird, hierdurch für den Detaillisten etwa»ungünstiger wie das amerikanische.
Prüfung, Im Deutschen Reiche ist durch die Kaiserliche Verordnung vom24. Februar 1882 vorgeschrieben, dass Petroleum, welches unter einem Barometerstandevon 760 mm schon bei Erwärmung auf weniger als 21° C. entflammbare Dämpfe ent-wickelt, nur unter besonderen Vorsichtsmassregeln und als „feuergefährlich'' bezeichnetverkauft werden darf, d. h. Petroleum, welches zu Beleuchtungszwecken ohne jede Be-schränkung und Bezeichnung gehandelt wird, muss einen Entflammungspunkt von min-destens 21° C. haben. Liegt der Entflammungspunkt unter 21° C, so darf das Petroleumzwar auch noch verkauft werden, aber es muss dann im Kleinhandel mit einer Signaturversehen werden, welche auf rothem Papier die Inschrift enthält: „Feuergefährlich! Nurmit besonderen Vorsichtsmassregeln zu Brennzwecken verwendbar."
Die Bestimmung des Entflammungspunktes muss in einem geaichtenAbel'schen Petroleumprobor ausgeführt werden. Da einem jeden dieser Apparateeine genaue Gebrauchsanweisung beigegeben wird, so kann auf die Beschreibung desselbenverzichtet werden. Die Untersuchung erfolgt nach der unter dem 20. April 1882 veröffent-lichten Bekanntmachung betr. Anweisung für die Untersuchung von Petroleum.
Man versteht unter Entflammungspunkt (flashing point) diejenige niedrigsteTemperatur, bei welcher sich aus dem Petroleum entflammbare Dämpfe entwickeln. DerEntflammungspunkt wird je nach der Konstruktion des benutzten Apparates verschiedengefunden. Entzündungspunkt oder Brennpunkt (burning point) wird diejenigeTemperatur genannt, bei welcher das Petroleum nach seiner Entzündung mit blauer, gel'*'gesäumter Flamme fortbrennt.
Werthbestimmunfj. Die Ueberwachung des Verkehrs mit Petroleum durch die Auf-sichtsbehörden bezieht sich im allgemeinen nur darauf, dass kein Petroleum in den Verkehl