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2 (1920)
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126
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Infusum.

schön grün aus der Feder, wird tiefglänzend und tiefschwarz und bildet keine Bodensatze.(Von B. Fischeb etwa 15 Jahre benutzt.)

IndigOCarmin. Indigotine. Indigoschwefelsaures Natrium. CjeHgNjOjO'aSOa)^Hol. Gew. = 466. Zur Darstellung wird Indigo in rauchender Schwefelsäure gelöst.Diese Lösung wird mit Natriumkarbonat neutralisirt und der Farbstoff durch Kochsalz aus-gesalzen. Das indigoschwefelsaure Natrium in Teigform heisstIndigokarmin", das-jenige in PulverformIndigotine". Entweder eine dunkelblauviolette Paste mit metal-lischem Reflex oder ein dunkelblaues Pulver, mit Wasser eine schön blaue Lösung gebend.Es wird besonders in der Analyse zur Darstellung der Indigolösung benutzt. In derFärberei findet es nur beschränkte Anwendung, da es keine Verwandtschaft zur vegeta-bilischen Faser hat.

Nachweis von Indigo auf der Faser. Nach dem blossen äusseren Aussehenist die Frage, ob ein Gewebe mit Indigo gefärbt ist, heute nicht mehr zu beantworten.Es muss ferner Bücksicht darauf genommen werden, dass neben Indigo auch noch andereFarbstoffe zugegen sein können. Man verfährt wie folgt:

Erwärmt man eine mit Indigo gefärbte Zeugprobe allmählich im Probirrohr, sokann man in einem bestimmten Augenblicke das Aufsteigen purpurrother Dämpfe und dencharakteristischen Geruch des Indigo wahrnehmen. Salpetersäure macht einen gelbenFleck, andere Säuren verändern die Farbe nicht. Natronlauge ist ohne Einwirkung. MitZinnehlorür und Salzsäure wird die Faser grün. Beines Küpenblau erkennt man anfolgendem Verhalten:

Aus den zu prüfenden Fäden nimmt siedendes Wasser keinen Farbstoff auf. Wein-geist von 50 und von 95 Vol.-Proc. boII selbst beim gelinden Erwärmen (nicht Kochen)in der Begel keinen Farbstoff auflösen. Kalt gesättigte Oxalsäurelösung, Boraxlösuug,lOproc. Alaunlösung, 33,3 proc. Lösung von Ammoniummolybdänat Bollen bei Siedehitzedem Garne keinen Farbstoff entziehen. Der Boraxauszug darf beim Versetzen mit Salz-säure nicht roth, hiernach mit Eisenchlorid nicht blau werden. Entsprechende Lösungenvon Zinnehlorür und Eisenchlorid sollen in der Wärme den blauen Farbstoff vollständigzerstören. Eisessig soll beim wiederholten Auskochen des Stoffes den Farbstoff vollständigauflösen (desgleichen Phenol). Werden die eisessigsauren Auszüge mit etwa dem doppeltenVolumen Aether vermischt und Wasser zugesetzt, so soll der Aether sich als eine wenigintensiv gefärbte blaue Lösung abscheiden, in welcher die Hauptmenge des Indigo an derTrennungsftäche der ätherischen und der wässerigen Schicht suspendirt bleibt. Die wässerigsaure Schicht sei farblos und färbe sich auch nicht, wenn man durch den Aether hindurchin dieselbe Salzsäure fällen lässt. Beim Kochen des Garnes mit Salzsäure soll sichSchwefelwasserstoff nicht entwickeln; nach anhaltendem Kochen mit Salzsäure, Ueber-sättigen der Flüssigkeit mit einem starken Ueberschuss von konceutrirter Aetzkalilauge undZusatz einiger Tropfen Chloroform soll kein Isonitrilgeruch auftreten. (W. Lenz.)

Infusum.

Infusa. (Austr. Brit. Genn. Helv. U-St). Infuslons. Apozemes. Aufgüsse (Apo-zemata). Tisanes.

Unter infusum schlechthin versteht man einen mit siedendem Wasser bereitetenAuszug einer Arzneisubstanz, welche übrigens in der Kegel ein Vegetabil ist. Dierationellste Weise, ein Infusum zu bereiten besteht darin, dass man die gehörig zerklei-nerte Substanz in ein passendes Gefäss bringt, sie in diesem mit der erforderlichen Mengesiedenden Wassers übergiesst, alsdann das Gemisch gut durchrührt, bis alle Theile derArzneisubstanz gehörig benetzt sind. Dann legt man einen Deckel auf, setzt das Gefässunter gelegentlichem Umrühren während 510 Minuten den Dämpfen des siedendenWassers (Dampfapparat!) aus, lässt alsdann erkalten und kolirt den erkalteten Auszug.

Alsgeeignete Gefässe" benutzt man für gewöhnlich Infundirbüchsen aus reinemZinn; für solche Aufgüsse, welche Säuren oder andere, das Zinn angreifende Substanzenenthalten, benutzt man Infundirbüchsen aus Porcellan.

Die Arzneisubstanz, von welcher der Auszug zu bereiten ist, wird im gehörig zer-kleinerten Zustande angewendet. Hat der Arzt das Verhältniss von Arzneisubstanz zu