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Erg.Bd. (1908)
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Glycyrrhiza.

kann angesehen werden, weil in manchen Fabriken die Arbeiter ihre Hände bei derVerarbeitung der Lakritzenmasse in Mehl tauchen, um sich vor dem Ankleben der warmenMasse und vor dem Verbrennen zu schützen.Untersuchung nach Hafner.

1. Physikalische Eigenschaften: Glänzende, bräunlich-schwarz gefärbte Stückeoder Stangen von angenehmem, stark eigenartig süß schmeckendem, keineswegs brenzlichemGeschmacke, die frei von jeder Schimmelbildung sein müssen.

2. Wassergehalt: Höchstens 18 Proz. Bestimmung: Etwa 23 g (genau gewogen)grob gepulverten Succus trockne man in einem Platintiegel im Trockenschrank bei 100° Cbis zur Gewichtskonstanz.

3. Aschengehalt: Soll, auf wasserfreie Substanz bezogen, 58 Proz. betragen.Bestimmung: Die Probe von Versuch II ist zuerst vorsichtig zu verkohlen und bis zurGewichtskonstanz zu glühen.

4. Verunreinigungen: a) Schwermetalle, insbesondere Kupfer, Blei und Zink.Nachweis: Die Asche von Versuch III soll feuchtes rotes Lackmuspapier bläuen. Sie istmit etwa 5 cem verdünnter Salzsäure zu erwärmen, die Lösung zu filtrieren und mit etwa5 cem Kaliumacetatlösung zu mischen. Auf Zusatz von Schwefelwasserstoffwasser darfdie Mischung nicht verändert werden. Die vorhergehende Veraschung muß vollständigsein, da die geringsten Spuren zurückgebliebener organischer Substanz mit Schwefel-wasserstoff Verfärbung bzw. Dunkelwerden der Lösung hervorrufen können, was zu Irr-tümern Anlaß gibt.

5.a) Wasserlösliche (Extrakt) und wasserunlösliche Substanzen: Höchst-wert für die wasserunlöslichen Substanzen 25 Proz.

Bestimmung nach Glücksmann: 10 g- Succus, grob zerstoßen, werden mit etwa50 cem bis 50° warmem Wasser in einem Becherglase unter häufigem Umrührenbis zum völligen Zerfalle stehengelassen; hierauf ist die klare Flüssigkeit so weitals möglich in ein 200 com fassendes Meßkölbchen abzugießen, der Rückstand abermalsmit 50 cem warmem Wasser zu übergießen, unter Umrühren einige Zeit stehen zu lassen,dann wieder abzugießen usf., bis der letzte Aufguß kaum noch gefärbt ist. Man bringt denRest im Becherglase schließlich in das Kölbchen, füllt bis zur Marke mit Wasser auf,schüttelt kräftig um und läßt 24 Stunden absetzen. Von der geklärten Flüssigkeit werden50 cem vorsichtig' ohne den Niederschlag aufzuwirbeln abpipettiert, ohne Verlust ineine tarierte Porzellanschale filtriert und auf dem Wasserbade zur Trockene verdampft.Der bei 100° getrocknete Verdampfungsrückstand x 40 ist = Prozentgehalt an wässerigemExtrakt. Die Summe der Prozente an Feuchtigkeit und Extrakt von 100 abgezogen, gibtden Prozentgehalt an wasserunlöslicher Substanz.

b) Prüfung auf fremde, wasserunlösliche Stoffe, wie Mehl, StäTke usw.Ausführung: Der vom Versuch 5a) zurückgebliebene wasserunlösliche Rückstand ist

in bekannter Weise mikroskopisch zu untersuchen.

c) Prüfung auf alkoholunlösliche fremde Stoffe, wie Dextrin, Gummi, Gela-tine usw. Grenze: es dürfen höchstens 30 Proz. alkoholunlöslicher Substanz vorhanden sein.

Ausführung: 20 ecm des Aufschlusses von Versuch 5 (= 1 g Succus) sind auf 10 cemeinzudampfen und mit 40 cem Weingeist (90 Proz.) zu mischen. Der bräunliche, mit Wein-geist ausgewaschene Niederschlag wird bei 100° C getrocknet; er soll nicht mehr als 0,3 gbetragen.

Besteht ein Succus diese Prüfungen, so kann er als rein und unverdächtig gelten.Zur weiteren Wertprüfung ist der Glycyrrhizingehalt zu bestimmen. Dafür findet sichBd. I S. 1230 eine leicht ausführbare Methode, die allerdings keine ganz genauen, aberfür die Praxis (zum Vergleich) ausreichende Resultate liefert. Umständlicher, aber genauerist das nachstehende, neuerdings von Hafner ausgearbeitete Verfahren zur Bestim-mung der Gesamtglycyrrhizinsäure im Succus Liquiritiae:

10 g des grobgepulverten Succus werden in einem trockenen Kolben mit 200 com95 proz. Alkohols und 25 com Normal-Schwefelsäure auf dem Wasserbade einige Stunden