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Erg.Bd. (1908)
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253
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Dextrinum.

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während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, so erübrigt sich die vorstehendangegebene besondere Desinfektion.

23. Samt-, Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden mit verdünntem Kresolwasser,Carbolsäurelösung, lproz. Formaldehydlösung oder Sublimatlösung durchfeuchtet, feucht ge-bürstet und mehrere Tage hintereinander gelüftet. Haben sich Gegenstände dieser Art ineinem Räume befunden, während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, so er-übrigt sich die vorstehend angegebene besondere Desinfektion.

24. Aborte. Die Tür, besonders die Klinke, die Innenwände bis zu 2 Meter Höhe,die Sitzbretter und der Fußboden sind mittels Lappen, die mit verdünntem Kresolwasser,Carbolsäurelösung oder Sublimatlösung getränkt sind, gründlich abzuwaschen oder auf andereWeise ausreichend zu befeuchten; in jede Sitzöffnung sind mindestens 2 1 verdünntes Kresol-wasser, Carbolsäurelösung oder Kalkmilch zu gießen.

Der Inhalt der Abortgruben ist reichlich mit Kalkmilch zu übergießen. Das Aus-leeren der Grube ist während der Dauer der Krankheitsgefahr tunliehst zu vermeiden.

Der Inhalt von Tonnen, Kübeln u. dgl. ist mit etwa der gleichen Menge Kalkmilchzu versetzen und nicht vor Ablauf von 24 Stunden nach Zusatz des Desinfektionsmittels zuentleeren; die Tonnen, Kübel u. dgl. sind nach dem Entleeren außen reichlich mit Kalk-milch zu bestreichen.

Pissoire sind mit verdünntem Kresolwasser oder Carbolsäurelösung zu desinfizieren.

25. Düngerstätten, Rinnsteine und Kanäle sind mit reichlichen Mengen von Chlor-kalkmilch oder Kalkmilch zu desinfizieren. Das Gleiche gilt von infizierten Stellen aufHöfen, Straßen und Plätzen.

26. Krankenwagen, Krankentragen, Räderfahrbahren u. dgl. Die Holz- und Metall-teile der Decke, der Innen- und Außenwände, Trittbretter, Fenster, Räder usw. sowiedie Lederüberzüge der Sitze und Bänke werden sorgfältig und wiederholt mit Lappenabgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser, Carbolsäurelösung oder Sublimatlösung be-feuchtet sind. Bei Metallteilen ist die Verwendung von Sublimatlösungen tunlichst zu ver-meiden. Kissen und Polster, soweit sie nicht mit Leder überzogen sind, Teppiche,Decken usw. werden mit Wasserdampf oder nach Ziffer 23 desinfiziert. Der Wagenbodenwird mit Lappen und Schrubber, welche reichlich mit verdünntem Kresolwasser, Carbolsäure-lösung oder Sublimatlösung getränkt sind, aufgescheuert.

Andere Personenfahrzeuge (Droschken, Straßenbahnwagen, Boote usw.) sind in gleicherWeise zu desinfizieren.

27. Die Desinfektion der Eisenbahn-Personen- und Güterwagen erfolgt nach denGrundsätzen in Ziffer 20, .21 und 26, soweit hierüber nicht besondere Vorschriften ergehen.

28. Brunnen. Röhrenbrunnen lassen sich am besten durch Einleiten von strömendemWasserdampf, unter Umständen auch mit Carbolsäurelösung, Kesselbrunnen durch Eingießenvon Kalkmilch oder Chlorkalkmilch und Bestreichen der inneren Wände mit einem dieserMittel desinfizieren.

29. Das Rohrnetz einer Wasserleitung läßt sich durch Behandlung mit verdünnterSchwefelsäure desinfizieren, doch darf dies in jedem Falle nur mit Genehmigung der höherenVerwaltungsbehörde und nur durch einen besonderen Sachverständigen geschehen, j

Anmerkung. Abweichungen von den Vorschriften unter Ziffer 129 sind zulässig,soweit nach dem Gutachten des beamteten Arztes die Wirkung der Desinfektion gesichert ist.

Dextrinum. (zu Bd. i s. 1024.)

Prüfung. Erwärmt mau (nach A. Borntrager) in einem Platingefäße Dextrinoder Gummi arabicum mit 50proz. Fluorwasserstoffsäure, so entwickelt sich keinspezifischer Geruch; ist Knochenleim zugegen, so entsteht ein intensiver Buttersäure-(Käse-) Geruch. Diese Prüfung auf Knochenleim muß mit Vorsicht angestellt werden, daFlußsäure Glas und alle Silikate angreift und die Dämpfe stark ätzend wirken.

HabysEs ist erreicht". Für dieses Schnurrbartwasser des Hoffriseurs Haby inBerlin sind "bisher folgende Vorschriften bekannt geworden: I. Dextrin 4,0, Acid. salicyl. 0,2,Spiritus 6,0, Aqu. Rosar. 90,0. IL Extract. Malti 5,0, Spiritus 7,5, Acid. salicyl. 0,2,Aqu. dest. ad 100,0. Nach Aufrecht und Levinsohn soll es aus ca. 4 Proz. parfümierteralkoholischer Dextrinlösung bestehen. Nach Beysen besteht es aus Malzextrakt, Spiritusund Salicylwasser. Ein Präparat von der Zusammensetzung: Malzextrakt 5,0, Spiritus 7,5,2«/ 00 Salicylwasser ad 100,0 soll vollständig denselben Zweck erfüllen.