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Erg.Bd. (1908)
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Desinfectio.

13. Pelzwerk wird auf der Haarseite mit verdünntem Kresolwasser, Carbolsäure-lösung, Sublimatlösung oder lproz. Formaldehydlösung durchfeuchtet, feucht gebürstet, zumTrocknen hingehängt und womöglich gesonnt. Pelzwerk darf nicht mit Dampf desinfiziertwerden.

14. Hände und sonstige Körperteile müssen jedesmal, wenn sie mit infiziertenGegenständen (Ausscheidungen der Kranken, beschmutzter Wäsche usw.) in Berührung ge-kommen sind, mit Sublimatlösung, verdünntem Kresolwasser oder Carbolsäurelösung gründ-lich abgebürstet und nach etwa 5 Minuten mit warmem Wasser und Seife gewaschenwerden. Zu diesem Zwecke muß in dem Krankenzimmer stets eine Schale mit Desinfektions-flüssigkeit bereitstehen.

15. Haar-, Nagel- und Kleiderbürsten werden 2 Stunden lang in 1 proz. Formaldehyd-lösung gelegt und dann avisgewaschen und getrocknet.

16. Ist der Fußboden des Krankenzimmers, die Bettstelle, der Nachttisch oder dieWand in der Nähe des Bettes mit Ausscheidungen des Kranken beschmutzt worden, so istdie betreffende Stelle sofort mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimat-lösung gründlich abzuwaschen; im übrigen ist der Fußboden täglich mindestens einmalfeucht aufzuwischen, geeignetenfalls mit verdünntem Kresolwasser oder Carbolsäurelösung.

17. Kehricht ist zu verbrennen; ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so ist erreichlich mit verdünntem Kresolwasser, Carbolsäurelösung oder Sublimatlösung zu durch-tränken und erst nach zweistündigem Stehen zu beseitigen.

18. Gegenstände von geringerem Werte (Strohsäcke mit Inhalt, gebrauchte Lappeneinschließlich der bei der Desinfektion verwendeten, abgetragene Kleidungsstücke, Lumpenu. dgl.) sind zu verbrennen.

19. Leichen sind in Tücher zu hüllen, welche mit verdünntem Kresolwasser, Carbol-säurelösung oder Sublimatlösung getränkt sind, und alsdann in dichte Särge zu legen, welcheam Boden mit einer reichlichen Schicht Sägemehl, Torfmull oder anderen aufsaugendenStoffen bedeckt sind.

20. Zur Desinfektion infizierter oder der Infektion verdächtiger Räume, namentlichsolcher, in denen Kranke sich aufgehalten oder Leichen gestanden haben, sind zunächst dieLagerstellen, Gerätschaften u. dgl., ferner die Wände mindestens bis zu 2 MeterHöhe, die Türen, die Fenster und der Fußboden mittels Lappen, die mit verdünntemKresolwasser oder Carbolsäurelösung getränkt sind, gründlich abzuwaschen oder auf andereWeise mit den genannten Lösungen ausreichend zu befeuchten; dabei ist besonders daraufzu achten, daß die Lösungen in alle Spalten, Risse und Fugen eindringen.

Die Lagerstellen von Kranken oder Verstorbenen und in der Umgebung auf wenigstens2 Meter Entfernung befindliche Gerätschaften, Wand- und Fußbodenflächen sind bei dieserDesinfektion besonders zu berücksichtigen.

Alsdann sind die Räumlichkeiten mit einer ausreichenden Menge heißen Seifenwasserszu spülen und gründlich zu lüften. Getünchte Wände sind mit einem frischen Kalkanstrichzu versehen, Fußböden aus Lehmschlag oder dgl. reichlich mit Kalkmilch zu bestreichen.

21. Zur Desinfektion geschlossener oder allseitig gut abschließbarer Räume empfiehltsich auch die Anwendung des Formaldehydgases; sie eignet sich zur Vernichtung von Krank-heitskeimen, die an freiliegenden Flächen oberflächlich oder nur in geringer Tiefe haften.Vor Beginn der Desinfektion sind alle Undichtigkeiten der Fenster, Türen, Ventilations-öffnungen u. dgl. genau zu verkleben oder zu verkitten. Es ist überhaupt die größteSorgfalt auf die Dichtung des Raumes zu verwenden, da hiervon der Erfolg derDesinfektion wesentlich abhängt. Auch ist durch eine geeignete Aufstellung, Ausbreitungoder sonstige Anordnung der in dem Räume befindlichen Gegenstände dafür zu sorgen, daßder Formaldehyd ihre Oberflächen in möglichst großer Ausdehnung trifft.

Für je 1 ccm Luftraum müssen mindestens 5 g Formaldehydgas oder 15 com Form-aldehydlösung (Formaldehydum solutum des Arzneibuchs für das Deutsche Reich) undgleichzeitig etwa 30 ccm Wasser verdampft werden. Die Öffnung der desinfizierten Räumedarf frühestens nach 4 Stunden, soll aber womöglich später und in besonderen Fällen (über-füllte Räume) erst nach 7 Stunden geschehen. Der überschüssige Formaldehyd ist vor demBetreten des Raumes durch Einleiten von Ammoniakgas zu beseitigen.

Die Desinfektion mittels Formaldehyds soll tunlichst nur von geprüften Desinfektorennach bewährten Verfahren ausgeführt werden.

Nach der Desinfektion mittels Formaldehyds können die Wände, die Zimmerdeckeund die freien Oberflächen der Gerätschaften als desinfiziert gelten. Augenscheinlich mitAusscheidungen des Kranken beschmutzte Stellen des Fußbodens, der Wände usw. sindjedoch gemäß den Vorschriften unter Ziffer 20 noch besonders zu desinfizieren.

22. Holz- und Metallteile von Bettstellen, Nachttischen und anderen Möbeln sowieähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, die mit ver-dünntem Kresolwasser oder Carbolsäurelösung befeuchtet sind. Bei Holzteilen ist auchSublimatlösung verwendbar. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Räume befunden.