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Erg.Bd. (1908)
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Desiiifectio.

6. Formaldehyd. Formaldehyd ist ein stechend riechendes, auf die Sehleimhäute derLuftwege, der Nase und der Augen reizend wirkendes Gas, das in etwa 35proz. wässerigerLösung (Formaldehydum solutum des Arzneibuchs für das Deutsche Reich) käuflich ist. DieFormaldehydlösung ist gut verschlossen und vor Licht geschützt aufzubewahren. Formal-dehydlösung, in welcher sich eine weiße, flockige Masse, die sich bei vorsichtigem Erwärmennicht auflöst (Paraformaldehyd), abgeschieden hat, ist weniger wirksam, unter Umständensogar vollkommen unwirksam und daher für Desinfektionszwecke nicht mehr zu benutzen.

Formaldehydlösung' kommt zur Anwendung:

a) entweder in Dampfform; zu diesem Zwecke wird die käufliche Formaldehydlösungin geeigneten Apparaten mit Wässer verdampft oder zerstäubt oder das Formal-dehydgas durch ein anderes erprobtes Verfahren entwickelt;

b) oder in wässeriger Lösung (etwa lproz.). Zur Herstellung werden 30 ccm der käuf-lichen Formaldehydlösung mit Wasser zu 1 1 Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt undgut durchgemischt.

7. Wasserdampf. Der Wasserdampf muß mindestens die Temperatur des siedendenWassers haben. Zur Desinfektion mit Wasserdampf sind nur solche Apparate zu verwenden,welche sowohl bei der Aufstellung als auch später in regelmäßigen Zwischenräumen von Sach-verständigen geprüft und geeignet befunden worden sind.

Neben Apparaten, welche mit strömendem Wasserdampfe von Atmosphärendruckarbeiten, sind auch solche, die mäßig gespannten Dampf verwerten, verwendbar. Cberhitzungdes Dampfes ist zu vermeiden.

Die Prüfung der Apparate hat sich namentlich auf die Art der Dampfentwicklung, dieAnordnung der Dampfzu- und -ableitung, den Schutz der zu desinfizierenden Gegenständegegen Tropfwasser und gegen Rostflecke, die Handhabungsweise und die für eine ausreichendeDesinfektion erforderliche Dauer der Dampfeinwirkung zu erstrecken.

Auf Grund dieser Prüfung ist für jeden Apparat eine genaue Anweisung für seineHandhabung aufzustellen und neben dem Apparate an offensichtlicher Stelle zu befestigen.

Die Bedienung der Apparate ist, wenn irgend angängig, nur geprüften Desinfektorenzu übertragen. Es empfiehlt sich, tunlichst bei jeder Desinfektion durch einen geeignetenKontrollapparat festzustellen, ob die vorschriftsmäßige Durchhitzung erfolgt ist.

8. Auskochen in Wasser, dem Soda zugesetzt werden kann. Die Flüssigkeit muß kaltaufgesetzt weiden, die Gegenstände vollständig bedecken und vom Augenblicke des Kochensab mindestens eine Viertelstunde lang im Sieden gehalten werden. Die Kochgefäße müssenbedeckt sein.

9. Verbrennen, anwendbar bei leicht brennbaren Gegenständen von geringem Werte.

Anmerkung. Unter den angeführten Desinfektionsmitteln ist die Auswahl nachLage des Falles zu treffen. Auch dürfen unter Umständen andere, in bezug auf ihre des-infizierende Wirksamkeit und praktische Brauchbarkeit erprobte Mittel angewendet werden,jedoch müssen ihre Mischungs- und Lösungsverhältnisse sowie ihre Verwendungsweise so ge-wählt werden, daß nach dem Gutachten des beamteten Arztes der Erfolg ihrer Anwendungeiner Desinfektion mit den unter 1 bis 9 bezeichneten Mitteln nicht nachsteht.

II. Ausführung der Desinfektion. Die Desinfektion soll nicht nur ausgeführtwerden, nachdem der Kranke genesen, in ein Krankenhaus oder in einen anderen Unter-kunftsraum übergeführt oder gestorben ist (Schlußdesinfektion), sondern sie soll fortlaufendauch während der ganzen Dauer der Krankheit stattfinden (Desinfektion am Krankenbette).

Die Desinfektion am Krankenbett ist von ganz besonderer Wichtigkeit. Es ist des-halb in jedem Falle anzuordnen und sorgfältig darüber zu wachen, daß womöglich von Be-ginn der Erkrankung an bis zu ihrer Beendigung alle Ausscheidungen des Kranken und die vonihm benutzten Gegenstände, soweit anzunehmen ist. daß sie mit dem Krankheitserreger be-haftet sind, fortlaufend desinfiziert werden. Hierbei kommen hauptsächlich die nachstehendunter Ziffer 1 bis 6, 9, 14 bis 18 und 24 aufgeführten Gegenstände in Betracht. Auch sollendie mit der Wartung und Pflege des Kranken beschäftigten Personen ihren Körper, ihreWäsche und Kleidung nach näherer Anweisung des Arztes desinfizieren.

Bei der Schlußdesinfektion kommen alle von dem Kranken benutzten Räume undGegenstände in Betracht, soweit anzunehmen ist, daß sie mit dem Krankheitserreger be-haftet sind und soweit ihre Desinfektion nicht schon während der Erkrankung erfolgt ist.

Genesene sollen vor Wiedereintritt in den freien Verkehr ihren Körper gründlichreinigen und womöglich ein Vollbad nehmen.

Auch sollen die Personen, welche die Schlußdesinfektion ausgeführt oder die Leicheeingesargt haben, ihren Körper, ihre Wäsche und Kleidung einer Desinfektion unterwerfen.1. Ausscheidungen des Kranken.

a) Auswurf, Rachenschleim und Gurgelwasser sind in Gefäßen aufzufangen, welche biszur Hälfte gefüllt sind