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Vinum.
Lediglich der Vollständigkeit wegen führen wir noch die folgenden Getränke auf,welche vor Erlass des gegenwärtig gültigen'Weingesetzes z. Th. als Weine, z. Th. alsweinähnliche Getränke bezeichnet worden waren, deren gewerbmässige Herstellung durch dasneue Weiugesetz aber zum Theil untersagt ist:
Tresterweine werden hergestellt durch Vergähren von Zuckerwasser über ganzoder theilweise ausgepressten Trauben (Trestern) und Zusatz von Weinsäure. Sic ent-halten wenig Extrakt, aber verhältnissmässig viel Mineralbestandtheile. Die gewerbsmässigeHerstellung ist untersagt. .
Hefenweine gewinnt man durch Vergähren von Zuckerwasser über Weinbeteund Zusatz von Tannin und Weinsäure. Die gewerbsmässige Herstellung ist untersagt.
Rosinenweine, a) Man lässt Rosinen mit einer entsprechenden Menge Wasser iü rsich vergähren. b) Man setzt zu Most Auszüge von Eosinen hinzu, c) Man setzt zuMost oder Wein Rosinen ohne Zusatz von Wasser hinzu. Die Herstellung völlig ver "gohrener "Weine auf diesem Wege ist untersagt. Gestattet dagegen die Herstellung vonSüssweinen, welche als solche ausländischen Ursprungs in den Verkehr gebracht werden-
Kunstwein wird durch Vermischen von Wasser, Alkohol, Zucker, Weinsäureund gerbsäurehaltigen Materialien ohne Gährung hergestellt. Die gewerbmässige Herstel-lung ist untersagt.
Schaumwein, Champagner, a) Man lässt zuckerhaltige Weine auf der Flaschegähren. b) Man imprägnirt mit Zucker versetzte Weine künstlich mit mineralischerKohlensäure. — Schaumweine sind nicht als „Wein" im Sinne des Weingesetzes anzusehen,sie gelten als Kunstprodukte.
Obstweine. Der Saft des Schalen- und Beerenobstes (Birnen, Aepfel, Johannis-beeren, Stachelbeeren, Blaubeeren) wird nach geeigneter Verdünnung mit Wasser unterZusatz von Zucker vergohren.
Cyder. Frischer Obstsaft wird mit soviel Alkohol (15—16 Proc.) versetzt, dassGährung nicht mehr eintreten kann, das Getränk also haltbar wird. Darf weder » lsObstwein noch als Wein bezeichnet werden und ist im Sinne der Gewerbeordnung alsBranntwein aufzufassen.
Die in den Apotheken verwendeten Weine sind im allgemeinen folgende:
Vinum albuin. Vinuiu generosum album. Weisswein. Vin blanc. WM**Wine. Jeder unverfälschte, völlig ausgegohrene Weisswein. Man wird also in Deutscli-land eine gute Sorte Rheinwein, Moselwein, Pfälzerwein, Haardwoin oder einenähnliehen Wein wählen.
Vinum rubrum. Rothwein. Vin roiige. Red wine. Jeder völlig vergohre' 10(nicht süsse) Rothwein. Man wird entweder einen deutsehen Rothwein oder einegute Sorte eines französischen Rothweins (Bordeaux) wählen, dagegen unter denitalienischen Rothweinen die an Gerbsäure und Farbstoff allzureichen sogen. Verschnitt"weine vermeiden.
Vinum Xerense. Xeres. Sherry. Unter „Xeres" ist eigentlich nur der in derUmgebung von Xeres de la Frontora, spanische Provinz Cadiz, wachsende Wein z uverstehen. Man hat sich indess daran gewöhnt, als Xeres einen beliebigen spanischenWein zu bezeichnen. Da diese spanischen Weine vielfach den an sie zu stellenden be-rechtigten Ansprüchen nicht genügen, so lässt das Arzneibuch ausdrücklieh zu. dass zuiDarstellung der pharmaceutischen Zubereitungen an Stelle des Xeres jeder andere Süu-wein mit ähnlichen Eigenschaften verwendet werden darf. Als Ersatz des Xeres kommennamentlich in Betracht die italienischen Marsalaweino, ferner die sogen, griechischenXeresweine. Auf S. 1146 ist die Analyse eines als „Achaior, griechischer Xeresbezeichneten Südweines wiedergegeben, welcher von der Weinbaugesellschaft Achaia «*Patras herstammt und als ein vortrefflicher Ersatz eines guten Xeres zu empfehlen ist. »
Vinum achajeuse (Ergänz!).). Der oben erwähnte griechische Süsswein, ein Ersatzder spanischen, sogen. Xeres-Weine.
Vinum madeirense (Ergänzb.). Madeira. Ein alkoholreicher, wenig süsser, bräun-lich-gelber Wein von den Kanarischen Inseln.
Vinum malaccnse. Malaga. (Helv. Ergänzb.). Braunrother spanischer Süssweinmit einem Alkoholgehalte von 13 — 18 Vol.-Proc., und einem Gehalte von 10—18,0 g Zuckerpro 100 com. Das zuckerfreie Extrakt betrage 3—4,0 g pro 100 ccm.
Vinum marsalense. Marsala. (Helv. Ergänzb.). Hellbrauner sicilianischer Weinvon schwach süssem Geschmacke mit einem Alkoholgehalt von 13—18 Vol.-Proc. undeinem Gehalt von 2—4,0 g Zucker pro 100 ccm. Das zuckerfreie Extrakt betrage 2—3,° »pro 100 ccm.
Vinum portense. Portwein. (Ergänzb.). Alkoholreicher, wenig süsser, portugiesischerWein von braunrother Farbe.
Vinum tokayeuse. Tokayer. (Ergänzb.). Alkoholreicher, süsser Ungarwein vongelber bis bräunlicher Farbe.
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