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Pulvis, Pulver.
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pulver hergestellt, in einem Gewichstheile zwei Theilen der Droge — nicht etwaunseres Extraetes — entspricht, also in der halben Menge der Droge zu verordnenist. Während in Deutschland in dieser Beziehung ausser dem Extr. Bellad. nurnoch Extr. Hyoscyam. in Betracht kommt, gibt es in der Schweiz von folgendenDrogen Extr. duplicia (zu denen stets auch ein Extr. fluidum gehört): Aconitum,Belladonn., Colchicum, Conium, Digitalis, Hyoscyamus, Stramonium]. — AlsPulverconstituens sind zu nennen (dabei zugleich oft Corrigens): Saccha-rura, Saccli. lactis, Gummi arabicum, Amylum, Rad. Liquir. pulv., Ge-würzpulver (Zimmt, Pomeranzen), Elaeosacchara (Oelzucker, hergestelltaus 1 Theil ätherischen Oels mit 50 Theilen Zucker, meistens Ol. Citrioder Ol. Menthae piperitae); ferner die officinellen Brausepulver undPasta Cacao (Chocolade).
Wo es sich um sehr kleine Dosen der Basis handelt, z. B. 1 mg,bedarf es eines Constituens, da sich das Milligramm nicht, sicher ver-packen und nehmen lässt. Ist aber die Dosis der Basis so gross, dasssie ohne Schwierigkeit gegeben und genommen werden kann, und istdie Substanz selber ein Pulver, so bedarf es eines Constituens nicht. —Es ist entweder jeder Componente die Bezeichnung „pulv." beizufügenund dann einfach MDS zu schreiben, oder man lässt dort die Bezeichnung„pulv." fort und schreibt zum Schlüsse: F. pulv. (hat pulvis).
Ein Pulver wird entweder in einzelne Dosen getheilt verschrieben,oder unabgetheilt.
1) Uxabgetheilte Pulver. „Schachtelpulver". Substanzen, beiwelchen es nicht auf genaue Dosirung ankommt. Gesammtmenge: 25bis 100,0; hier ist D. in scatula (Schachtel) oder in vitro (letzteres giebtSchutz gegen Verdunsten und Anziehen von Feuchtigkeit) oder in olla(event. olla grisea [billiger]) zu schreiben. Die Dosirung ist theelöffel-weise oder messerspitzenweise anzuordnen (vergl. S. 340), event. auchzuzufügen, ob trocken oder in Wasser u. s. w. einzunehmen sei.
Beispiele:
l)Ep.
Pulveris radicis BheiMagnesit carbonici ana 10,0Olei Menthae piperitae gutt. III.Misce, fiat pulvis. D. ad vürum.S. 2 Kaffeelöffel täglich; Morgens nüch-tern und Vormittags je einen.
2) Rp.
Pulveris radicis Ehei 5,0Ferri oxydati saccharati 30,0.Misce, fiat pulvis.D. in scatula.8. 3mal täglich 1 Messerspitze voll inZuckerwasser.
2) Abgetheilte Pulver. Stets anzuwenden, wo genauer dosirt werdensoll. Die einzelnen Pülverchen r ) (Dosen) seien nicht kleiner (leichter)als 0,5 und nicht grösser als 1,0.
Die Pulver werden in kleine Papierkapseln von bekannter Form
') Im Recepte sind diese „Pülverchen" (Pulver) nicht etwa als „pulveres", son-dern als „doses" zu bezeichnen.