Extraeta fluida.
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Absatz 5 (Seite 97) erhält folgende Fassung:
100 T heile der gepulverten Droge werden mit der hinreichendenMenge des Lösungsmittels 1 übergössen und mit diesem innigvermischt, bis die Droge Flüssigkeit nicht mehr aufnimmt; daraufwird die Mischung in einem gut verschlossenen Gefässe 2 bis3 Stunden bei Seite gestellt. Das Gemisch wird demnächst ineinen geeigneten Perkolator so fest eingedrückt, dass grössereLufträume sich nicht bilden können, dann nach und nach mitsoviel des Lösungsmittels 2 übergössen, dass der Auszug ausder unteren Oeffnung abzutropfen beginnt, während die Drogevon dem Lösungsmittel 2 bedeckt bleibt. Nunmehr wird dieuntere Oeffnung des Perkolators geschlossen, derselbe oben zu-gedeckt, und das Ganze 48 Stunden bei 15 bis 20° stehen ge-lassen. Nach dieser Zeit lässt man in der Weise abtropfen, dassin einer Minute 15 bis 20 Tropfen abfliessen. (C.)
Die getroffenen Abänderungen gründen sich auf die Erfahrungen, welcheseit Erscheinen des Arzneibuches bei der Herstellung von Fluidextrakten ge-macht wurden. Im Besonderen hat sich herausgestellt, dass es nicht vorteil-haft ist, gröblich zerkleinerte Drogen zu extrahiren. Diese verbrauchen zu ihrerErschöpfung mehr von den Lösungsmitteln als feingepulverte. Man erhält langeFlüssigkeiten, die durch Eindampfen bez. Abdestilliren koncentrirt werden müssen,wodurch ein Theil der wirksamen Bestandtheile verändert wird. Es empfiehltsich nach Linde (Pharm. Centrh. 1892. 366), die groben und mittelfeinen Pulvernicht von dem ihnen beigemengten feinen Pulver zu befreien.
Zu A. Die Macerationsdauer ist von 24 Stunden auf 48 Stunden erhöhtwordeD, um die Extraktion der Droge zu befördern.
Zu B. Dieser Passus fällt weg, weil das Arzneibuch überhaupt nur einFluidextrakt — Extractum Ccmdurango fluidum — aufgenommen hat, bei dessenBereitung Glycerin zur Anwendung gelangt, und bei diesem sind die einzuhalten-den Verhältnisse für die Lösungsmittel ohnehin vorgeschrieben.
Zu C. Die Veränderungen, welche sich lediglich auf die Bereitung desCondurango-Fluidextraktes beziehen, bestehen darin, dass die (mittelfein gepulverte)Droge mit der nöthigen Menge des Lösungsmittels 1 innig vermischt wird, bisdie Droge Feuchtigkeit nicht mehr aufnimmt. Man hat demnach davon abge-sehen, bei der Maceration für eine bestimmte Menge der Droge auch eine be-stimmte Menge des Lösungsmittels vorzuschreiben. Die nun folgende Macerationvon 2—3 stündiger Dauer ist geblieben. Hierauf wird aber nicht mehr, wie,früher vorgeschrieben, der etwa übriggebliebene Rest des Lösungsmittels 1(ein solcher kann ja nicht vorhanden sein), sondern sofort Lösungsmittel 2 auf-gegossen, bis die Droge mit diesem bedeckt ist und der Auszug am unterenEnde des Perkolators abzutropfen beginnt. Nunmehr verschliesst man die untereOeffnung des Perkolators, überlässt das Ganze, gut bedeckt, sich 48 (früher 24)Stunden und verfährt alsdann wie nach dem Arzneibuche.